Köln | Am Eifelplatz stürzte eine 49-jährige Kölner Fahrradfahrerin gegen 8:30 Uhr am gestrigen Morgen. Dies teilte die Kölner Polizei heute mit. Die Frau, die keinen Fahrradhelm trug, rutschte auf einem vereisten Radweg aus und verletzte sich schwer am Kopf. Die Polizei rät dringend allen Verkehrsteilnehmern sich auf die winterlichen Straßenverhältnisse einzustellen. Aber wer muss den Radweg eigentlich eis- und schneefrei halten? In Köln ist das sehr kompliziert und nicht eindeutig geregelt.

Komplizierte Regelung für Radwege

Wer als Mieter oder Hausbesitzer zum Winterdienst verpflichtet ist, sollte sich bei der AWB schlau machen ob er auch, sofern ein solcher sich vor seiner Hausfront befindet, den Radweg schnee- und eisfrei halten muss. Dabei ist dies gerade in Bezug auf Radwege gar nicht so einfach, wer hier zuständig ist. Gehört der Radweg zur Straße und ist dieser farblich markiert oder abesenkt, dann könnte die AWB verantwortlich sein. Ist der Radweg Teil des Gehweges, können Hausbesitzer zuständig sein. Die Regeln der AWB lauten (im Wortlaut):

<OL><LI>Liegt vor dem Grundstück eine Bushaltestelle, dann gehören der Zu- und Abgang zur Haltestelle ebenfalls dazu. Auch an baulich abgegrenzten Haltestellen sowie an U-Bahn-Ausgängen ist der gefahrlose Zu- und Abgang zur Haltestelle und zum Ausgang zu gewährleisten.

</LI><LI>Neu: An den rund 1.200 Bushaltestellen selbst übernimmt die AWB den Winterdienst.

</LI><LI>Gibt es auf Ihrem Straßenabschnitt Fußgängerüberwege, zum Beispiel an Ampeln oder Zebrastreifen, räumen Sie den Gehweg bitte bis zur Bordsteinkante.

</LI><LI>Für die Winterwartung auf Radwegen sind Sie verantwortlich, wenn Sie auch zur Reinigung dieser Flächen verpflichtet sind.

</LI><LI>Wer die komplette Straße vor seinem Grundstück reinigen muss (Anliegerreinigung), hat auch auf der Fahrbahn den Winterdienst durchzuführen. Das gilt aber nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen – vor allem an Fußgängerüberwegen.

</LI></OL>

Also gerade bei Radwegen ist dies nicht eindeutig geregelt. Die AWB hat für Bürger eine Hotline, Mo.-Fr.: 0221/9222323

Autor: ag