Köln | Das Verwaltungsgericht Köln hat der Kölner Polizei untersagt die Videobeobachtung auf dem Breslauer Platz fortzusetzen, weil das Gericht anhand der aktuellen Kriminalitätszahlen diesen Ort nicht mehr als kriminellen Hotspot ansah. (report-K berichtete) Gegen diese Entscheidung legte die Kölner Polizei Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster ein.

Eine Begründung zu dieser Entscheidung gab das Polizeipräsidium Köln mit dem Hinweis auf das laufende Verfahren nicht an.

Autor: red