Köln | Die Zahl der Fälle von Masern hat sich seit Jahresbeginn gegenüber dem Vorjahreszeitraum deutlich erhöht. Bis zum heutigen Freitag sind dem Kölner Gesundheitsamt 55 bestätigte Fälle bekannt. Die Behörden raten zur Vorsicht und zur Überprüfung des eigenen Impfschutzes.

Eine vermehrte Anzahl von Masernfällen stellte die Stadt dabei in den beiden Stadtteilen Ehrenfeld und Neuehrenfeld fest. Allerdings verteilen sich die Masernfälle über das gesamte Stadtgebiet. Auch die geläufige Bezeichnung „Kinderkrankheit“ wird durch die seit Anfang des Jahres bekannten Fälle widerlegt. Die Altersspanne reicht nach Angaben der Behörden von sechs Monaten bis 62 Jahren.

Die hochansteckende Erkrankung ist derzeit besonders häufig in einigen Urlaubsländern zu beobachten. Dazu gehören unter anderem Bulgarien, Griechenland, Italien, Rumänien, Zypern,gefolgt von Frankreich, Irland und Tschechien. Generell sollten alle – auch Erwachsene – angesichts der Gefahr einer Infektion mit den Erregern ihren eigenen Impfschutz überprüfen, nicht nur wenn man vorhabe, in die oben genannten Länder zu reisen.

Tückisches Krankheitsbild mit möglichen Spätfolgen

Die Masern sind nicht zu unterschätzen. Gerade für Erwachsene können sie üble Folgen nach sich ziehen. Die Krankenheit beginnt in der Regel mit den Symptomen einer starken Erkältung und Grippe, also hohes Fieber, Husten und Schnupfen. Parallel dazu bildet sich ein Ausschlag im Gesicht und hinter den Ohren und breitet sich über den ganzen Körper aus.

Wenn sich die Beschwerden nach acht Tagen nicht lindern, steigt die Gefahr ernster Komplikationen wie Lungen- und Mittelohrentzündung oder Infektionen des Kehlkopfs und der Luftröhre. Im schlimmsten Fall kommt es gar zu einer Gehirnhaut- und Gehirnentzündung, die in seltenen Fällen sogar tödlich endet.

Impfschutz überprüfen

Der wirksamste Schutz ist eine Impfung, so die Empfehlung des Kölner Gesundheitsamtes. Die Erreger gelten als hochansteckend, auch über die Phase des Hautausschlages hinaus. Sie werden über Tröpfchen von Mensch zu Mensch übertragen. Eine zweifache Impfung bietet den besten Schutz gegen diese Viruserkrankung. Daher ist es wichtig, dass Eltern jetzt den Impfschutz ihrer Kinder und ihren eigenen Impfschutz von einer Ärztin oder einem Arzt überprüfen lassen und bei Bedarf vervollständigen.

Masern- Schutzimpfungen werden als Kombinationsimpfungen, den sogenannten Masern-Mumps-Röteln-Impfungen, durchgeführt – heute oftmals in Kombination mit einem Impfstoff gegen die Windpocken. Grundsätzlich sind zwei Impfungen erforderlich, um vollständig geschützt zu sein. Das gilt auch für Erwachsene, die in ihrem Leben weder an Masern erkrankt sind, noch eine entsprechende Impfung erhalten haben. Um geschützt zu sein, sollten sie jetzt zwei Impfungen im Abstand von vier Wochen erhalten.

Meldepflicht für „Kontaktpersonen“

Masern lassen sich nicht heilen, die Behandlung erfolgt lediglich anhand der Symptome. Ein besonderer Schutz gilt für Gemeinschaftseinrichtungen wie etwa Kindertageseinrichtungen oder Schulen. Jede Person, die einen auch nur kurzen Kontakt zu einer oder einem Erkrankten hatte, gilt als „Kontaktperson“. In einer Schule oder einer Kindertageseinrichtung gehören dazu alle Personen, die diese Einrichtung besuchen oder dort arbeiten.

Eine sofortige Impfung kann sogar helfen, dass die Krankheit überhaupt ausbricht. Wer weder geschützt, noch „nachgeimpft“ ist, muss diesen Einrichtungen zwei Wochen fernbleiben, so die Empfehlung. Für die Krankheit besteht eine Meldepflicht. Eltern sind ebenfalls verpflichtet, eine Erkrankung zu melden. Hier läuft die Meldung zunächst an die Schulen, die dann wiederum an das Gesundheitsamt melden.

Weitere Informationen – unter anderem mehrsprachige Merkblätter – zum Thema „Impfung“und zu Masern bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) an. Weitere Informationen finden sich unter: https://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/masern.

Autor: bfl