Leipzig/Düsseldorf | Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Rheinbrücke Leverkusen abgewiesen. Damit ist der im November 2016 von der Bezirksregierung Köln erlassene Planfeststellungsbeschluss bestandskräftig. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW wird daher umgehend mit dem Bau beginnen. Doch wie genau geht es jetzt weiter? 

Inhalt des Planfeststellungsbeschlusses sei neben dem Neubau der Rheinbrücke der Ausbau der A1 zwischen Köln-Niehl und dem Autobahnkreuz Leverkusen-West auf vier Fahrstreifen je Fahrtrichtung. Weiterhin sind umfangreiche Umbauten in der Anschlussstelle Niehl und dem Autobahnkreuz Leverkusen-West vorgesehen, so der Landesbetrieb Straßenbau NRW. Damit verbunden seien auch Eingriffe in die „Altablagerung Dhünnaue“ in Leverkusen. StraßenNRW hat der Bezirksregierung Köln als Planfeststellungsbehörde für diese Eingriffe ein umfangreiches Sicherheitskonzept vorgelegt.

NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst: „Das Urteil aus Leipzig ist in Düsseldorf als Startschuss angekommen. Jetzt läuft der Countdown für den ambitionierten Fahrplan, die erste Hälfte der Brücke bis 2020 für den Verkehr fertig zu stellen. Dann soll auch der Lkw-Verkehr auf der A1 wieder über den Rhein fahren können. Wenn wir das schaffen, wird es eine erhebliche Entlastung für die ganze Region geben. Insbesondere Handwerker, Lieferanten und Speditionen werden aufatmen, wenn Sie keine Umwege mehr fahren müssen. Das Verkehrsministerium, Straßen.NRW und alle Beteiligten legen sich jetzt ins Zeug, damit wir das schaffen.“

Gisela Walsken, Regierungspräsidentin Bezirksregierung Köln: „Mit dem Urteil besteht Rechtssicherheit und der Bau der neuen Brücke kann nun schnellstmöglich beginnen. Einer vollständigen Sperrung der stark maroden Rheinquerung können wir somit noch zuvorkommen. Ein Totalausfall dieses wichtigen Bauwerkes im transeuropäischen Verkehrsnetz hätte nicht nur erhebliche Folgen für den örtlichen und regionalen Verkehr und damit auch für die Wirtschaft, sondern auch für die Verkehrsbelastung der innerstädtischen Straßen in Leverkusen und Köln. Das Gericht bestätigt zudem, dass wir die Sorgen und Ängste der Menschen in der Region ernst nehmen. Die im Planfeststellungsbeschluss getroffenen Vorkehrungen für den Eingriff in die Altablagerung Dhünnaue gewährleisten einen höchst möglichen Schutz der direkt betroffenen Bürgerinnen und Bürger.“

Elfriede Sauerwein-Braksiek, Direktorin des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen: „Das Urteil ist für mich eine Bestätigung der guten vorbereitenden Arbeit unserer Planer. Ich freue mich, dass wir jetzt Rechtssicherheit haben und schnell mit den Arbeiten beginnen können.“

Wie geht es jetzt weiter?

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW, der für den Neubau der Rheinbrücke zuständig ist, habe in den letzten Monaten bereits vorbereitende Maßnahmen wie Leitungsverlegungen ausführen lassen, damit der avisierte Zeitplan eingehalten werden kann. Das Ziel: Ende 2020 soll der erste Teil der neuen Rheinquerung fertig sein und soll bereits den Verkehr inklusive aller Fahrzeuge, die schwerer als 3,5 Tonnen sind und damit wieder LKW, aufnehmen.

<UL><LI>Auftragserteilung für die Baulose noch in diesem Jahr

</LI><LI>Ab November 2017 Erdarbeiten linksrheinisch

</LI><LI>Ab November 2017 Bau eines Regenrückhaltebeckens unter der Fahrbahn der A59 im Autobahnkreuz Leverkusen-West

</LI><LI>Ab Frühjahr 2018 umfangreiche Arbeiten für den Umbau des Autobahnkreuzes Leverkusen-West.

</LI><LI>Zeitgleich Baubeginn der eigentlichen Rheinquerung und Beginn mit dem Umbau der Anschlussstelle Köln-Niehl.

</LI><LI>Ende 2020 Fertigstellung und Verkehrsfreigabe der ersten Hälfte der neuen Rheinbrücke. Die Umbauarbeiten in Niehl und dem Autobahnkreuz Leverkusen-West sind abgeschlossen.

</LI><LI>Im Anschluss Abbruch der heutigen Rheinbrücke und Bau der zweiten neuen Rheinbrücke

</LI><LI>Bis Ende 2023 Fertigstellung der zweiten neuen Rheinbrücke.

</LI></UL>

Autor: ib