Köln | Die Stadt Köln wird für 2019 ihre Gebühren für Abfallbeseitigung und Straßenreinigung erneut anheben. Mit einem Anstieg von 1,86 und 3,46 Prozent bewege man sich aber weiterhin unter dem Verbraucherpreisindex, gemessen seit der Jahrtausendwende.

In den vergangenen 18 Jahren hat die Stadt die Gebühren für Straßenreinigung sieben Mal, die für die Abfallbeseitigung sogar zehn Mal nicht erhöht. Für das kommende Jahr aber steht eine spürbare Erhöhung der Gebühren an. Mit einem Plus von 1,86 Prozent für die Abfallgebühren und sogar 3,46 Prozent für die Straßenreinigung. In diesem Jahr waren die Gebühren um 2,29 (Straßenreinigung) bzw. 0,77 Prozent (Abfall) gestiegen. Von 2016 auf 2017 betrug der Anstieg der Gebührenanstieg sogar 1,75 (Abfall) bzw. 5,32 Prozent (Straßenreinigung).

Kostenerhöhungen und zusätzliche Leistungen als Hauptgründe

Hauptgründe für den erneuten Anstieg im kommenden Jahr sind der neue Betrauungsvertrag zwischen der Stadt und seiner Tochtergesellschaft AWB und die damit verbundene Neukalkulation der Entgelte. Die bis 2018 geltende Pauschalregelung wurde durch eine behälterbezogene und damit deutlich verursachergerechtere Kalkulation abgelöst. Das gelte auch für die Kalkulation rund um die Blaue und die Biotonne. Der Verwertungspreis für die Biomüll- und Grünschnittentsorgung steigt in 2019 gegenüber dem Vorjahr deutlich um 13,69 Euro pro Tonne beziehungsweise sechs Prozent.

Außerdem enthalten die Entgelte ab 2019 Leistungen, die bis zum Jahr 2018 separat abgerechnet wurden, so die Erweiterung und Verlängerung der Öffnungszeiten der Wertstoff Center. Zusätzliche Leistungen zur Erhöhung von Servicequalität und Stadtsauberkeit sind im Wesentlichen die Ausweitung von Leistungen zur Beseitigung von wildem Müll, eine deutliche Erhöhung der Straßenpapierkörbe sowie der Papierkörbe in den Grünflächen, erläuterte das städtische Presseamt weiter.

Auch der Bereich Straßenreinigung wurde in dem Betrauungsvertrag neu geregelt. So werden ab dem kommenden Jahr unter anderem die Wildkrautbeseitigung sowie die Reinigung von Sicherheitsstreifen und Schienenweggrundstücken in das Entgelt der AWB integriert. Die Mehrkosten fallen durch zusätzliche Leistungen an, wie etwa die Reinigungs- und Winterdienstleistungen auf den städtischen Radwegen.

Langfristiger Anstieg auf Höhe der Verbaucherpreissteigerungen

Während sich die Entsorgungskosten der AVG aufgrund einer Senkung des Verbrennungspreises um sechs Prozent kostensenkend auf die Gebührenentwicklung auswirken, ist die Berücksichtigung einer Unterdeckung aus dem Ergebnis aus Vorjahren für einen anteiligen Gebührenanstieg von 1,4 Prozent verantwortlich. Außerdem erhöhen sich die Logistik-Entgelte um 2,76 Prozent.

Im langfristigen Vergleich bleibt der Preisanstieg von 2018 auf 2019 aber moderat. In Bezug auf die Preissteigerungen der vergangenen 18 Jahren liegen die Abfall- und Straßenreinigungsgebühren weiterhin auf dem Niveau des allgemeinen Preisanstiegs, argumentiert die Stadt weiter. Während die Verbraucherpreise im Durchschnitt um 1,52 Prozent anzogen, lag die Preissteigerung bei den Abfallgebühren bei 1,47, bei der Straßenreinigung bei rund 1,6 Prozent pro Jahr. Damit finanzieren die Gebührenzahler jedoch eine Reihe von abfallwirtschaftlich und umweltpolitisch gewollten Leistungen, im Bereich der Abfallgebühren zu etwas mehr als 45 Prozent. Dazu gehört etwa die kostenlose Entsorgung von Elektroschrott sowie die kostenlose Biotonne, Littering-Dienstleistungen sowie die dezentrale Einsammlung von umweltgefährdenden Abfällen durch Schadstoffmobile.

Konkrete Gebührenrechnung: Abfall

Nach den neuen Satzungen wären 2019 im Teilservice (Abfallbehälter selbst auf die Straße stellen) zu zahlen:

– für eine 60-Liter-Tonne 320,54 Euro (vorher 303,11 Euro)

– für eine 120-Liter-Tonne 472,01 Euro (vorher 480,77 Euro)

– für eine 240-Liter-Tonne 802,21 Euro (vorher 843,17 Euro)

Im Vollservice (Abfallbehälter werden aus dem Keller oder Hof geholt) würden 2019 folgende Gebühren anfallen:

– für eine 60-Liter-Tonne 376,22 Euro (vorher 348,11 Euro)

– für eine 120-Liter-Tonne 558,35 Euro (vorher 537,97 Euro)

– für eine 240-Liter-Tonne 959,14 Euro (vorher 902,05 Euro)

– für einen 500-Liter-Behälter 1.826,02 Euro (vorher 1.774,77 Euro)

– für einen 770-Liter-Behälter 2.268,29 Euro (vorher 2.236,88 Euro)

– für einen 1.100-Liter-Behälter 3.096,39 Euro (vorher 3.044,58 Euro).

Gebühren für Straßenreinigung

Die vorgesehenen Änderungen je Frontmeter pro Jahr sollen 2019 betragen (in Klammern Beträge für 2018):

– Hauptstraßen 2,70 Euro (2,74 Euro)

– Hauptstraßen mit besonderem Reinigungsaufwand 8,67 Euro (8,49 Euro)

– Anliegerstraßen 4,38 Euro (4,46)

– Anliegerstraßen mit besonderem Reinigungsaufwand 10,46 Euro (10,07 Euro)

– Gehwege 6,47 Euro (6 Euro)

– Fußgängerzonen 8,69 Euro (8,18 Euro)

Finanzielle Auswirkungen im kommenden Jahr

Ausgehend von dem Mindestbehältervolumen für Restmüll von 20 Liter pro Person und Woche, das heißt einer 80-Liter-Restmülltonne, zahlt eine vierköpfige Familie

– für den Teilservice (Tonne wird zur Leerung selbst an die Straße gestellt)
 366,14 Euro in 2019 gegenüber 359,97 Euro in 2018 und
 431,21 Euro in 2019 gegenüber 409,03 Euro in 2018.

Die Mehrbelastungen für das Jahr 2019 betragen somit 6,17 Euro für den Teilservice und 22,18 Euro für den Vollservice.

Ausgehend von einem Grundstück mit 20 Frontmetern an einer Hauptstraße ohne besonderen Reinigungsaufwand (Anzahl der Bewohner ist hier nicht relevant) betragen die Straßenreinigungsgebühren 54 Euro für 2019 gegenüber 54,80 Euro für 2018. Es ergibt sich somit für diesen konkreten Fall eine Minderbelastung von 80 Cent für das Jahr 2019.

Die Mehrbelastung für Abfallentsorgung und Straßenreinigung einer vierköpfigen Durchschnittsfamilie betragen somit insgesamt 5,37 Euro (Teilservice) beziehungsweise 21,38 Euro (Vollservice) pro Jahr.

Autor: Ralph Kruppa
Foto: Die Gebühren für Abfallbeseitigung und Straßenreinigung sollen auch 2019 weiter steigen.