Köln | Die „Zwangsarisierung“ von Kindern ist ein weitgehend unbekanntes Kapitel der Nazi-Diktatur. In Köln klagt jetzt ein Opfer vor dem Verwaltungsgericht um eine zumindest symbolische Entschädigung. Ein trauriges Kapitel deutsche Vergangenheitsbewältigung – eine vorangegangene Klage waren abgewiesen worden.

„Herr Lüdeking wurde durch die zwangsweise >Germanisierungangefeindet<. Durch die Aufnahme im Lebensborn und die darauf folgende Adoption war er gerade nicht den Unrechtsmaßnahmen ausgesetzt, die die polnische Bevölkerung während der Besatzung durch das NS-Regime erleiden musste.“.

Zwischen 50.000 und 200.000 Kinder wurden ihren Eltern gestohlen

Mit dieser Begründung lehnte 2016 die Generalzolldirektion in Köln als zuständige Abteilung des Bundesfinanzministeriums Hermann Lüdekings Antrag auf Entschädigung ab. Als hätte es 1948 nicht die Nürnberger Prozesse gegeben, bei denen die Verschleppung der Kinder aus Polen, der Tschechoslowakei oder Norwegen als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt wurde. Zwischen 50.000 und 200.000 – so Schätzungen – blonde und blauäugige Kinder waren auf Anordnung von SS-Führer Heinrich Himmler geraubt worden, um „deutsches Blut aufzufrischen“.

Hermann Lüdeking (82) kann sich noch gut erinnern, wie ein deutsches Ehepaar 1942 in die „Lebensborn“-Einrichtung in Sachsen kam und sich ihn zur Adoption aussuchte. Sechs Jahre alt war er, man hatte ihn aus Polen verschleppt. Bei seinem Gerichtstermin in Köln hatte er Alexander Orlow (73) an seiner Seite: Auch er ein geraubtes Kind, 1944 wenige Tage nach seiner Geburt in Polen einer russischen Zwangsarbeiterin weggenommen. Zur Tarnung ihrer Herkunft wurden in den amtlichen Urkunden Geburtsort und teilweise auch –datum gefälscht.

Bei seiner aktuellen Klage wird Lüdeking von Hamburger Verein „Geraubte Kinder – vergessene Opfer“ unterstützt, die der Lehrer Christoph Schwarz ins Leben gerufen hat. Es ist vor allem moralische Unterstützung, denn viel Geld hat der Verein nicht. So musste sich Lüdeking vor Gericht selber vertreten. 600 Seiten ist seine Klageschrift dick.

„Härteleistungen“ gibt es nur für deutsche Opfer des NS-Unrechts

Ihre Hoffnung richtete sich auf im Jahr 2011 erlassene „Richtlinien der Bundesregierung über Härteleistungen an Opfer nationalsozialistischer Unrechtsmaßnahmen im Rahmen des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes“ – Leistungen, die allein Deutsche – etwa Homosexuelle, Euthanasieopfer oder Zwangssterilisierte – erhalten können, die auch in Deutschland leben. Bittere Pointe: Beide besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit und wohnen in Deutschland. Als Entschädigung sind maximal knapp 2.000 Euro vorgesehen, doch auf das Geld kommt es Lüdeking nicht an: „Wichtiger ist mir, dass das Verbrechen anerkannt wird.“.

Viel Hoffnung allerdings machte beiden der Richter nach der mündlichen Verhandlung nicht. Er berief sich auf die Richtlinien, man könne lediglich prüfen, ob sie immer gleich angewendet worden seien – schwierig, da noch nie der Fall eines geraubten Kindes behandelt wurde. Gleichwohl drückte der Richter dem Kläger sein Mitgefühl aus. Das Urteil wird in den nächsten Wochen verkündet und begründet. Falls seine Klage abgewiesen wird, will Lüdeking auf jeden Fall in Revision gehen.

Vielleicht nimmt sich bis dahin auch die Politik dieses Unrechts an. Bisher ist dabon jedoch nichts zu sehen.

Autor: ehu
Foto: Klagen in Köln auf Entschädigung: Hermann Lüdeking (l.) und Alexander Orlow.