Köln | Karl-Erivan Warder Haub ist nach einer Skitour am 7. April 2018 verschollen. Am Klein Matterhorn brach er damals alleine auf und kehrte nie zurück. Auch seine Leiche wurde nicht gefunden. Am 16. März erließ das Kölner Gericht das Aufgebot im Todeserklärungsverfahren und schloss dies jetzt ab. Allerdings ist der Beschluss noch nicht rechtskräftig.

Der Tengelmann-Chef Karl-Erivan Warder Haub hätte sich bis Mitternacht am 12. Mai mit dem Gericht in Verbindung setzen müssen. Dies ist nicht geschehen und daher hat das Gericht ihn jetzt für tot erklärt. Als Todeszeitpunkt setzte das Kölner Amtsgericht den 7. April 2018 um 24 Uhr fest.

Das Amtsgericht Köln begründet seine Entscheidung: „Die Todeserklärung begründet die gesetzliche Vermutung, dass der Verschollene in dem im Beschluss festgestellten Zeitpunkt gestorben ist. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die rechtlichen Wirkungen treten erst mit Rechtskraft des Beschlusses ein. Diese tritt ein, mit ungenutztem Ablauf der Beschwerdefrist oder mit Rechtskraft der Entscheidung des Beschwerdegerichts. Die Beschwerdefrist beträgt einen Monat und beginnt am Ende des Tages der ersten öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses.“

Haub hatte seinen Hauptwohnsitz in Köln.

Autor: red