Köln | Das Kölner Amtsgericht hat heute das Aufgebot veröffentlicht, mit dem Karl-Erivan Warder Haub, der Tengelmann-Chef im Mai für tot erklärt werden könnte. Haub ist nach einer Skitour im April 2018 verschollen.

Das Amtsgericht hat das Aufgebot im Todeserklärungsverfahren von Karl-Erivan Warder Haub erlassen. Den Antrag stellten Ehefrau, die Kinder, sein Bruder und zwei Familienunternehmen. Das Aufgebot wird im „Kölner Stadt-Anzeiger“ und im „Bundesanzeiger“ veröffentlicht und am Gericht ausgehängt.

Das Gericht fordert den Milliardär auf sich bis zum 12. Mai zu seinem Aufenthaltsort gegenüber dem Amtsgericht Köln zu erklären. Sonst könnte ihn das Gericht für tot erklären. Zudem sind Menschen aufgefordert, die Auskunft über den Verschollenen geben könnten, sich ebenfalls bis spätestens 12. Mai bei Gericht zu melden.

Das Gericht hat die Aufgebotsfrist bis zum 12.05.2021 bestimmt. Eine Todeserklärung kann erst nach Ablauf dieser Frist erfolgen. Sollten bis dahin Hinweise auf den Verbleib des Verschollenen eingehen, wird das Gericht prüfen, ob und in welcher Weise es diesen im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht nachgeht.

Im April 2018 war der Verschollene alleine zu einer Skitour in den Schweizer Alpen aufgebrochen und war von dieser nicht zurückgekehrt. Haub gilt als einer der reichsten Deutschen und hatte bis zu diesem Zeitpunkt die Unternehmensgruppe Tengelmann geleitet. Sein Bruder Christian übernahm die alleinige Geschäftsführung. Karl-Erivan Warder Haub lebte zuletzt in Köln.

Aktenzeichen: 378 II 150/20

Autor: red