Köln | aktualisiert | Im April 2015 wurde einer 19-jährigen Radfahrerin auf dem Kölner Auenweg ein illegales Autorennen zum Verhängnis. Sie starb noch an der Unfallstelle. Das Landgericht Köln verurteilte die Täter zunächst wegen fahrlässiger Tötung zu Bewährungsstrafen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil teilweise auf. Der kritisierte die Aussetzung der Freiheitsstrafen auf Bewährung. Seit heute Morgen müssen sich zwei Angeklagte erneut in Köln vor Gericht verantworten.

Es ist eine andere Kammer des Kölner Landgerichtes, die nun prüfen und entscheiden soll, ob die beiden jungen Männer aus der Raserszene nicht doch ihre Freiheitsstrafen im Gefängnis verbüßen müssen. Der BGH urteilte, dass die Männer durch ihren aggressiven Fahrstil vorsätzlich handelten und hinterfragte, wie das erste Urteil mit dem allgemeinen Rechtsempfinden der Bevölkerung in Einklang zu bringen sei.

„Es tut mir unendlich leid, was ich angerichtet habe. Ich gebe alles zu, was im Urteil steht, und bereue es zutiefst“, sagte einer der Angeklagten heute. Er war der Beifahrer und hatte zunächst lediglich eine moralische Mitschuld eingeräumt. Der Fahrer zeigte bereits im ersten Prozess Reue.

Am Nachmittag kam es nach Medienberichten zu einer Unterbrechung des Prozesses, weil einer der Schöffen sich gegenüber dem Vorsitzenden Richter outete. Der Schöffe soll selbst Teil der Raserszene gewesen sein und eine Gefährdeansprache von der Polizei vor 13 Jahren erhalten haben. Über einen Bekannten soll es über ein soziales Netzwerk sogar Kontakte zu einem der Angeklagten gegeben haben. Die Gerichtssprecherin war am heutigen Tag nicht mehr zu erreichen.

Autor: ag