Köln | Am vergangenen Mittwoch sprach das Kölner Amtsgericht in erster Instanz eine Bewährungsstrafe für einen Kölner Vogelhändler aus. Außerdem ordnete das Gericht die Einziehung eines Wertersatzes in Höhe von 32.000 Euro an.

Die „Untere Naturschutzbehörde“, die an das Kölner Umwelt- und Verbraucherschutzamt angebunden ist, hatte maßgeblich am Nachweis der Gesetzwidrigkeit des Beklagten mitgewirkt. Auch der Vater des Händlers wurde zu 18 Monaten auf Bewährung verurteilt. Beide Parteien hatten jedoch bereits angekündigt, gegen das Urteil in Berufung gehen zu wollen.

Das Umweltamt war Hinweisen von Vogelschutzorganisationen, darunter des Vogelschutz-Komitee e.V., nachgegangen und hatte gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Verdachtsmomente für illegalen Vogelhandel festgestellt. Fast 450 einheimische Singvögel –darunter Stieglitze, Erlenzeisige, Gimpel und Hänflinge – beschlagnahmten die Biologinnen und Biologen des Umweltamtes.

Die Kölner Staatsanwaltschaft beauftragte nach der Beschlagnahmung einen ornithologischen Gutachter, der die Vögel, ihren Zustand und ihr Verhalten beobachtete, und einen Materialgutachter, der die „Beringung“ der Vögel untersuchte.Einige Vögel befanden sich in einem sehr schlechten Zustand und wiesen zum Teil Verletzungen und starke Schäden am Gefieder auf. Nicht wenige starben in den ersten Wochen nach der Beschlagnahmung.

Rund 100 der beschlagnahmten Wildvögel waren nicht beringt. Sie konnten bereits einen Tag nach der Beschlagnahme freigelassen werden. Alle anderen Vögel wurden in einer Auffangstation untergebracht und nach und nach in die Freiheit entlassen.

Strenge Vorschriften zum Artenschutz einheimischer Singvogelarten

Das Bundesnaturschutzgesetz schützt alle europäischen Vögel. Es beinhaltet ein Besitz-und Vermarktungsverbot. Vögel dürfen nur erworben werden, wenn sie legal in Gefangenschaft gezüchtet wurden. Solche Vögel tragen einen Fußring, den der Jungvogel in den ersten Lebenstagen vom Züchter angelegt bekommt. Er ist geschlossen und unversehrt.

Der für die jeweilige Art vorgegebene Ringdurchmesser ist so bemessen, dass der Ring mit Heranwachsen des Vogels nicht mehr ohne weiteres am Vogelfuß angelegt werden kann. Ziel der geschlossenen Beringung ist, dass ein nachträgliches Anlegen des Fußrings beim ausgewachsenen Vogel nicht möglich ist.

Von Seiten der Vogelschutzverbände und der Unteren Naturschutzbehörde werden immer wieder Zweifel an der Rechtmäßigkeit der ordnungsgemäßen Zucht von Vögeln in Gefangenschaft erhoben. Die mit manipulierten Ringen gekennzeichneten und mit falschen Angaben über die Zucht ausgestatteten Tiere werden als angeblich legale Vögel in den Wirtschaftskreislauf eingebracht. Die Zahl der in Gefangenschaft gehaltenen europäischen Arten und Individuen hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen.

Eine der Gründe für Vorgänge wie diese liegt in den Kosten einer guten Vogelzucht. Die Aufzucht von Jungvögeln ist zeit-und kostenintensiv. Somit stellt der Verkauf illegal gefangener, heimischer Singvögel ein lukratives Geschäft dar. Der illegale Vogelfang findet in Wäldern und Naturschutzgebieten, aber auch auf Privat grundstücken wie Hinterhöfen, Gärten oder versteckt in öffentlichen Parks statt. Zu den Fangutensilien gehören beispielsweise Käfig- und Netzfallen. Um illegalen Vogelfängern das Handwerk zu legen, hat die EU einen Aktionsplan aufgestellt, der vor allem beim Handel ansetzen soll. Jedoch sind illegale Fänge in weiten Teilen Europas und Afrikas nach wie vor verbreitet.

Autor: bfl
Foto: Das Kölner Amtsgericht hat einen Vogelhändler und seinen Vater zu Bewährungsstrafen verurteilt. Sie sollen mit Wildvögeln Geschäfte betrieben haben.