Köln | aktualisiert | Die Bezirksregierung Köln teilte heute mit, dass das Ingenieurwissenschaftliche Zentrum der Fachhochschule Köln (IWZ) in Deutz nach den Vorgaben des Denkmalschutzgesetzes in einem regelkonformen Verfahren überprüft und in die Denkmalliste eingetragen worden ist,  das es die hiefür geforderten Denkmaleigenschaften besitze. Mit der Unterschutzstellung sei keine endgültige Entscheidung darüber getroffen worden, ob das Objekt unveränderbar erhalten bleiben muss. Bauliche Veränderungen bis hin zum Abriss eines Denkmals sind möglich.

Regierungspräsidentin Walsken betonte, dass bei einem Antrag auf Abriss die Belange von Wissenschaft und Forschung gegenüber dem Interesse der Denkmalpflege überwögen. Damit wäre jetzt von einem überwiegenden öffentlichen Interesse als Begründung für die Abrissgenehmigung auszugehen. Hierfür spreche auch die längere Bauzeit, die eine Bestandsmodernisierung gegenüber einem Neubau hätte. Außerdem wäre die Hochschule nicht mehr in der Lage, den vereinbarten Beitrag zur Aufnahme zusätzlicher Studierender zu leisten, so Walsken.

Initiative spricht sich in Offenem Brief gegen Unterschutzstellung aus

In einem Offenen Brief wandten sich Vertreter aus Politik und Vereinen in Deutz und Kalk  an die Bezirksregierung Köln und Landesbauminister Groschek. Mit Sorge beobachten die Unterzeichner des Offenen Briefes, dass im Moment weniger über die Bedeutung des Standortes der Fachhochschule in Köln-Deutz, dafür umso mehr über den Denkmalschutz diskutiert werde.

In dem Schreiben werden drei Punkte ausformuliert, die es bei einer Unterschutzstellung des IWZ-Gebäudes zu bedenken gibt. Hier die Punkte im Wortlaut:

1.  Eine Unterschutzstellung würde den Abriss der Gebäude verhindern und damit die Umsetzung der Ergebnisse des städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs aus 2012. Diese wurden unter der Maßgabe erstellt, dass das Hochhaus, die Hallenbauten und die Mensa durch Neubauten ersetzt werden. Die erarbeiteten Um- und Neubauplanungen der FH Köln sind bei einem Erhalt des IWZ-Gebäudes weder räumlich noch prozessual vereinbar. Der Umbau bei laufendem Lehrbetrieb, der auf Basis der Wettbewerbsergebnisse möglich wäre, kann dann nicht mehr realisiert werden. Eine neue Planung wäre verbunden mit erheblichen Kosten und Zeitverzögerungen, die zu einem Wegfall der Landesfördermittel führen und so die Realisierung auch der neuen Pläne unmöglich machen könnte.

2.  Mit dem Wegfall der Planungsgrundlagen ist die wesentliche Voraussetzung für den Beschluss entfallen, den Neubau in Köln-Deutz durchzuführen. Auch die bereits erfolgte Bereitstellung der zuvor von AWB und Feuerwehr genutzten Zusatzflächen durch die Stadt Köln reicht dann nicht mehr aus, die Entwicklungsmöglichkeiten der FH Köln auf dem Gelände Deutz zu sichern. Konsequenterweise hat die Fachhochschule als Folge einer Unterschutzstellung angekündigt, nach einem anderen Standort zu suchen.

3.  Damit werden als unmittelbare Folge einer Unterschutzstellung alle bildungs-, struktur- und stadtentwicklungspolitischen Argumente wieder in vollem Umfang virulent, die in der Vergangenheit gegen die Verlagerung der FH Köln von ihrem Standort in Köln-Deutz vorgetragen wurden.

Diese Argumente legten nahe, so die Verfasser, dass mit einer Verlagerung der FH weite Teile des rechtsrheinischen Kölns von der positiven gesamtstädtischen Entwicklung abgekoppelt würden. Doch eine weitere Schwächung des Rechtsrheinischen bedeute auch eine Schwächung der Gesamtstadt. Um dies zu verhindern, bitten die Verfasser den Landesbauminister Groschek, einer Unterschutzstellung entgegenzuwirken. Unabhängig davon sollte dafür Sorge getragen werden, den Standort der Fachhochschule in Deutz auf jeden Fall zu erhalten.

Autor: dd