Köln | Die Bezirksregierung Köln hat die Sperrbezirksverordnungen für die Städte Köln, Hürth und Brühl entfristet.

Die zunächst bis zum 30. April 2014 geltenden Regelungen seien im Jahr 2011 von den drei Kommunen als Gesamtkonzept erarbeitet worden, um den Beeinträchtigungen durch die Zunahme von Straßenprostitution entgegen zu wirken, so die Bezirksregierung Köln. Seitdem sei es, so die Bezirksregierung, im Kölner Süden nur noch im Bereich des „Eifeltores“ möglich, der Prostitution nachzugehen.

Die Verordnungen sollen am 22. April 2014 im Amtsblatt für den  Regierungsbezirk veröffentlicht werden und treten einen Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

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