Köln | Die Bezirksregierung Köln legte das Überschwemmungsgebiet des Mutzbaches im Bereich der Städte Leverkusen, Köln, Bergisch Gladbach und der Gemeinde Odenthal neu fest. Das Überschwemmungsgebiet des Wiembaches im Bereich der Stadt Leverkusen wurde ebenfalls neu festgelegt. Die neuen Verordnungen sind für vierzig Jahre gültig.

Die ausgewiesenen Gebiete sollen dem Erhalt natürlicher Rückhalte- und Überflutungsflächen dienen und werden bei einem so genannten „100-jährigen Hochwasser“ zur Entlastung beansprucht und überschwemmt.

Die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete hat zur Folge, dass in diesen Bereichen zum Beispiel keine Baum- und Strauchpflanzungen angelegt werden dürfen. Grünland kann dort nicht in Ackerland umgewandelt werden und es dürfen keine Gegenstände gelagert werden, die den Wasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können. Neue Baugebiete können ebenfalls nicht ausgewiesen werden.

Das Überschwemmungsgebiet des Mutzbaches betrifft beiden Seiten des Gewässers – von der Mündung in die Dhünn bis zum Gewässerkilometer 14+153 – im Bereich der Städte Leverkusen, Köln, Bergisch Gladbach und der Gemeinde Odenthal. Im abgelaufenen Verfahren wurden die Pläne öffentlich ausgelegt und Träger öffentlichen Rechts, wie zum Beispiel Behörden, Wasserverbände oder der Landschaftsverband Rheinland wurden beteiligt. Stellungnahmen und Einwendungen aus diesem Verfahren wurden laut Bezirksregierung berücksichtigt und in die Planung aufgenommen.

Die neuen Verordnungen und die Karten des Überschwemmungsgebietes können in den betreffenden Gemeinden und Städten, den zuständigen Kreisen sowie bei der Bezirksregierung Köln während der Dienstzeiten sowie online eingesehen werden.

Autor: dd