Köln | aktualisiert | Die Stadt Köln ist seit vielen Jahren nicht in der Lage die Nachtruhe und die Lärmschutzvorschriften am Brüsseler Platz umzusetzen, auch nicht nach einem Mediationsverfahren. Jetzt haben zwei Anwohner vor dem Verwaltungsgericht Köln geklagt und Recht bekommen. Gegen das Urteil ist Revision vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster möglich. Die Stadt Köln will das Urteil nun prüfen.

Das Verwaltungsgericht Köln hat mit zwei heute verkündeten Urteilen entschieden, dass die Stadt Köln durch geeignete Maßnahmen sicherstellen muss, dass nachts (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr) keine die einschlägigen Lärmschutzvorschriften überschreitenden Geräuscheinwirkungen an den Wohnungen der Kläger entstehen. Die Kläger sind Anwohner des Brüsseler Platzes in Köln, der sich seit 2005 zu einem überregional bekannten „Szene-Treff“ entwickelt hat. Sie wenden sich gegen nächtliche Lärmeinwirkungen, die von Personen ausgehen, die sich auf dem Platz aufhalten.

Im Jahr 2013 vereinbarten die Stadt und die Anwohner einen „Modus Vivendi“ in einem verwaltungsgerichtlichen Mediationsverfahren. Die erhoffte Beruhigung des Platzes ist nicht eingetreten.

Das Gericht stellt heute fest: „Maßgeblich war für das Gericht der Ausgangspunkt, dass es – nach von der Stadt Köln im Jahr 2011 durchgeführten Messungen – auf dem Brüsseler Platz schon ohne Anwesenheit von Personen zu laut ist und es wegen der nach wie vor – auch 2017 – festzustellenden Nutzung durch eine Vielzahl von Personen bis in die tiefe Nacht hinein zu Gesundheitsgefährdungen der Anwohner komme. Daher sei die Stadt Köln gehalten, weitergreifende effektive Maßnahmen zu ergreifen, wie etwa durch den Erlass einer Rechtsverordnung rechtswidrige Lärmeinwirkungen zu verhindern. Die Details seien in das Ermessen der Stadt gestellt.“

Niklas Kienitz, CDU, Vorsitzender des Stadtentwicklungsausschusses, erklärt zum Urteil des Verwaltungsgerichts Kölns: „Die Gerichts-Entscheidung zum Brüsseler Platz zeigt, wie wichtig und gleichzeitig wie schwierig ein Interessenausgleich in einer pulsierenden, lebendigen Stadt wie Köln ist. Wenn das Gericht feststellt, dass von der Lärmbelastung eine gesundheitliche Gefährdung für die Anwohner ausgeht, dann müssen wir deren Interessen höher gewichten und die Nutzung des Platzes einschränken. Die Verwaltung ist nun gefragt, uns geeignete Maßnahmen vorzulegen.“

Gegen die Urteile kann Berufung eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet. Az.: 13 K 5410/15 und 13 K 3600/16

Stadt will Urteil prüfen

Die Stadt Köln will nun die ausführliche Urteilsbegründung abwarten und diese analysieren. Anschließend soll die Ergebnisse dieser Analyse mit den politischen Gremien diskutiert werden. Die Stadt Köln macht darauf aufmerksam sich intensiv mit der Situation auseinandergesetzt zu haben. Man habe darauf hingewirkt, dass die Besucherinnen und Besucher den Platz gegen 24 Uhr verlassen haben. Aktuell prüft die Stadt wie sie die Situation am Brüsseler Platz durch eine entsprechende Bauleitplanung begleiten kann.

Autor: ag