Köln | Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Köln ist der Bebauungsplan im Äußeren Grüngürtel zur Erweiterung des Rheinenergie-Sportparks durch die 1. FC Köln KGaA rechtskräftig. Dagegen reichte die Bürgerinitiative „Grüngürtel für Alle“ heute beim Oberverwaltungsgericht in Münster einen Normenkontrollantrag ein. Damit will der Verein die Wirksamkeit des Bebauungsplans überprüfen lassen.

Die Initiative sagt, sie wollte nie klagen, rechnet sich aber vor Gericht gute Chancen aus. Bemängelt wird vor allem, dass Alternativen nicht ausreichend geprüft wurden und private Interessen vor die Interessen der Allgemeinheit gestellt werden. Zudem gebe es Verstöße gegen den Denkmalschutz, Natur- und Umweltschutz, so die Kläger in einer öffentlichen Mitteilung.

Die Bürgerinitiative erinnerte an die Offenlage des Bebauungsplans und die 7.145 Einwendungen, von denen zwei Drittel, so die Initiative dagegen gewesen seien. Juristisch stütze sich die Klage auf den Paragraph 67 des Bundesnaturschutzgesetzes. Bauten, die in einem Landschaftsschutzgebiet errichtet werden seien nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen als Ausnahme genehmigungsfähig. Zudem glauben die Kläger, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt hätte werden müssen, zum einen wegen der Größe des Bauvorhabens und der geplanten Kunstrasenplätze. Der dritte Aspekt ist der Denkmalschutz, denn beim Äußeren Grüngürtel handelt es sich um ein Gartenbaudenkmal. So sei ein Eingriff in ein Denkmal nur dann gestattet, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse vorliege, was die Kläger nicht gegeben sehen.

Die Klage der Bürgerinitiative „Grüngürtel für Alle“ wird unerstützt von Fortis Colonia, dem NABU und dem Rheinischen Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz.

Autor: red