Köln | In Nordrhein-Westfalen gilt die Coronaschutzverordnung und damit die Maskenpflicht in Gastronomie und in Supermärkten. Das bestätigte heute das Oberverwaltungsgericht in Münster. Im größten Supermarkt in Köln-Ehrenfeld am Barthonia-Forum tragen die Kassiererinnen keine Masken mehr, im Kebap-Stand auf der Venloer Straße auch nicht und die Stühle und Tische der Außengastronomie stehen eng wie vor der Pandemie.

Es ist gegen 18 Uhr in einem zweigeschossigen Supermarkt im Barthonia-Forum. Die Einkaufswagen stehen kreuz und quer und sind voller Müll. Am Eingang oder im Parkhaus finden sich weder Handdesinfektionsmittel, noch die Möglichkeit die Griffe der Wagen zu desinfizieren. Auch am Eingang gibt es keine Sicherheitsmitarbeiter, die kontrollieren ob die Maskenpflicht eingehalten wird oder die Zutrittsbeschränkung pro Quadratmeter Verkaufsfläche. Menschen ohne Maske laufen durch die Gemüse- und Obstabteilung. Auf dem Pfandautomaten ein elektronischer Hinweis auf die Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung. Ansonsten weit und breit keine Hinweise.

Kunden die an eine der Kassen kommen sehen erst spät, dass eine der Kassiererinnen keine Mund-Nase-Bedeckung trägt. Dabei ist die Corona-Schutzverordnung der Landesregierung eindeutig und weiterhin gültig, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie alle Kunden eine Mund-Nase-Bedeckung tragen, außer es gibt gleich wirksame Schutzmaßnahmen, wie etwa Plexiglasabtrennungen. Zwar gibt es in diesem Supermarkt eine Plexiglasscheibe, die Kassiererin und Kunden von vorne trennt. Aber seitlich gibt es keinen Schutz. So können Kunden, die ihre Ware nach dem Einkauf in ihren Wagen oder Taschen einräumen, nicht den geforderten Mindestabstand einhalten, denn dort gibt es keine Plexiglasscheibe. Trägt die Kassiererin, wie in diesem Fall keine Mund-Nase-Bedeckung, so ist der Infektionsschutz nicht gewährleistet und das hundertfach am Tag. Auf den Umstand angesprochen zuckt der Marktleiter einfach nur mit den Achseln.

„Das gleiche Bild auf der Venloer Straße. In der Außengastronomie stehen die Tische so eng, wie vor Corona-Zeiten und die Menschen sitzen dicht an dicht. Auch in einem Kebap-Laden tragen die Mitarbeiterinnen keine Mund-Nase-Bedeckung. Wer nur dieses Schlaglicht sieht, stellt sich die Frage, wer kontrolliert eigentlich die Einhaltung der Corona-Schutzverordnung in den Märkten und der Gastronomie? Eine Lanze muss man allerdings für manchen kleinen Laden oder Büdchen in Ehrenfeld brechen. Die versuchen alles die Corona-Schutzverordnung umzusetzen und haben mehr Probleme mit ihren Kundinnen und Kunden, die sich nicht an die Regeln halten.

Autor: Von Redaktion