Köln | Für seine Rettungshund hat das Deutsche Rote Kreuz (DRK) nun einen „Dienstausweis“ entwickelt. Dieser soll von den Rettungshundeführern mitgeführt und bei Kontrollen dem Ordnungsdienst des Amtes für öffentliche Ordnung vorgelegt werden. Das teilt die Stadt Köln heute mit. Die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes sollen über den Ausweis informiert werden. Die Ausweise werden im Scheckkartenformat auf Hartplastik gedruckt.

Rettungshunde müssen nicht angeleint werden

In den Dienstausweisen der Rettungshund steht, dass es sich bei dem kontrollierten Hund um einen Rettungshund handelt, der gemäß §17 Landeshundegesetz (LhundG) generell nicht angeleint werden muss – unabhängig davon, ob sich die Tiere gerade „im Einsatz“ befinden.

Ausnahme: Dies gilt jedoch nicht, wenn ein Hund aufgrund seines Alters oder ähnlichem nicht mehr als Rettungshund eingesetzt wird. In diesem Fall muss er angeleint werden, teilt die Stadt Köln mit.

Vor einigen Wochen wurde Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker bei einem Training des DRK auf Probleme bei Kontrollen hingewiesen. Die Ordnungsdienst-Mitarbeiter sollen nun über die DRK-Dienstausweise für Rettungshunde informiert werden, sagt die Stadt.

Die Vorschriften für Hundehalter werden in Nordrhein-Westfalen im Landeshundegesetz geregelt, informiert die Stadt. Das Landesgesetz werde darüber hinaus durch die Kölner Stadtordnung weiter konkretisiert. Die Anleinpflicht für Hunde ergebe sich aus §2 LHundG beziehungsweise in den öffentlichen Grünflächen aus §27 der Kölner Stadtordnung.

Leinenpflicht auf nicht ausgewiesenen Hundefreilaufflächen

Keine Pflicht, seinen Hund an einer Leine zu führen, besteht lediglich auf ausgewiesenen Hundefreilaufflächen, so die Stadt. Welchen Flächen das in Köln sind, kann über die städtische Internetseite eingesehen werden.

Für gefährliche Hunde gemäß §3 LHundG gelte diese Befreiung auch auf Hundefreilaufflächen nicht.

Autor: ib