Köln | Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB) beabsichtigen laut eigener Angaben zum jetzigen Zeitpunkt nicht, weitere Prüfpflichten zur Dichtigkeitsprüfung privater Abwasserkanäle außerhalb von Wasserschutzzonen durch eine Satzung festzulegen.

Weitere Einzelheiten zur Umsetzung würden durch eine Rechtsverordnung geregelt, so die StEB,die sich noch in einem Abstimmungsverfahren im Landtag befinde. Sobald diese Rechtsverordnung mit alle Einzelheiten feststehe, würden die StEB alle betroffenen Grundstückseigentümer informieren. Daher würden aktuell auch noch keine Informationsveranstaltungen geplant.

[infobox]Hintergrund:

Der Landtag in Nordrhein-Westfalen hat am 27.02.2013 beschlossen, dass innerhalb von Wasserschutzzonen auch künftig Dichtheitsprüfungen/Funktionsüberprüfung der privaten Abwasserkanäle durchgeführt werden müssen.

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Autor: dd
Foto: Symbolfoto