Köln | In den letzten Wochen und Monaten sollen mehrere Anzeigen von Diebstählen auf den Kölner Friedhöfen eingegangen sein. Die Stadt Köln informiert, dass hierbei immer wieder Grabschmuck und andere Gegenstände aus Metall entwendet wurden. Betroffen seien derzeit Friedhöfe im linksrheinischen Kölner Norden und im näheren Umland. Die Diebstähle sollen sich in der Regel nachts ereignet haben.

Die Stadt Köln habe nun Strafanträge wegen Hausfriedensbruchs, bei Beschädigung von städtischem Eigentum, beispielsweise aufgebrochenen Toren, zusätzlich auch wegen Sachbeschädigung gestellt. Bei der Entwendung von Grabschmuck oder Beschädigungen am Grab müssen die Grabnutzungsberechtigten selbst Strafanzeige bei der Polizei stellen, da die Stadt Köln in diesen Fällen formal nicht geschädigt sei. Die Polizei sei über die Diebstahlserie in formiert.

Stadt beauftragt Wachdienst

Angesichts der Häufung dieser Vorfälle habe die Friedhofsverwaltung einen professionellen Wachdienst mit der Bestreifung der Friedhöfe beauftragt. Er habe seine Tätigkeit am 20. Oktober 2017 aufgenommen. Bereits in der Nacht vom 20. auf den 21. Oktober soll so ein erneuter Einbruch auf dem Nordfriedhof vereitelt worden sein. Die Bestreifung der Friedhöfe werde daher bis auf weiteres fortgesetzt.

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Bei Hinweisen

Hinweise nimmt die Friedhofsverwaltung unter den Rufnummern (0221) 221-25108 (Herr Haake) und (0221) 221-25124 (Frau Schneider) sowie die Kölner Polizei unter der Rufnummer (0221) 229-0 entgegen.

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Die Stadt Köln unterhält 55 Friedhöfe mit einer Gesamtfläche von rund 484 Hektar, dies entspricht 4.840.000 Quadratmetern. Nach dem Kommunalabgabengesetz NRW sei die Stadt Köln verpflichtet, alle anfallenden Kosten zur Unterhaltung der Gräber auf den Friedhöfen den Inhabern der Nutzungsrechte in Rechnung zu stellen. Eine lückenlose Überwachung aller Friedhöfe außerhalb der städtischen Dienstzeiten beziehungsweise außerhalb der Friedhof-Öffnungszeiten wäre allenfalls durch einen Schichtdienst der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder einen privaten Wachdienst möglich. Das würde zu einem erheblichen Kostenanstieg führen, der wiederum über die Grabgebühren zu finanzieren wäre.

Autor: ib