Köln | Die EU-Kommission hat nun auch das letzte anhängige Verfahren gegen die Stadt Köln um den Neubau der Kölner Messehallen eingestellt. Der Vorwurf der „Beihilfe“ zugunsten des Esch-Fonds wird allerdings noch in einem Gerichtsverfahren in Deutschland geprüft.

Beihilfe Kölns steht weiter zur Diskussion

Offen ist allerdings weiterhin der Rechtsstreit mit dem Esch-Fonds über die Konsequenzen der von der Stadt Köln erklärten Beendigung des Mietvertrages. In diesem Zusammenhang wird neben anderen rechtlichen Aspekten erneut die Frage eine Rolle spielen, ob die ursprünglich mit der Stadt Köln vereinbarte Miethöhe eine „Beihilfe“ zugunsten des Esch-Fonds enthält, erklärte die Stadtverwaltung heute. Hierüber habe die Europäische Kommission mit der Einstellung ihres Vorprüfverfahrens noch keine verbindliche Entscheidung getroffen. Das europäische Recht verbietet die Begünstigung eines bestimmten Unternehmens aus staatlichen Mitteln, weil dadurch der Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt verzerrt würde. Die Gewährung einer verbotenen Beihilfe kann zur Nichtigkeit eines Vertrages führen.

Die EU-Kommission entschloss sich auch deswegen zu einer Einstellung des Verfahrens, da der Aspekt der Beihilfengewährung bereits Gegenstand des laufenden Verfahren mit Esch-Fonds ist. Im Klageverfahren des Esch-Fonds gegen die Stadt Köln über die Frage der Mietzahlung für die neuen Messehallen hatte das Oberlandesgericht (OLG) Köln im März 2012 die Berufung des Esch-Fonds gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 30. August 2011 zurückgewiesen. Der Esch-Fonds hat gegen diese Entscheidung mittlerweile Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt, die das Gericht aber nur in Teilen zugelassen hat. Wegen der nicht anerkannten Klageteile hat der Esch-Fonds eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht. Eine Entscheidung darüber wird nach Auskunft des BGH nicht vor Anfang November fallen.

Vor der Europäischen Kommission sind nun keine weiteren Verfahren wegen der Messehallen mehr vor anhängig. Die EU-Kommission hatte die Verfahren 2007  im Zusammenhang mit dem Mietvertrag zwischen der Stadt und dem Esch-Fonds, dem Verkauf der Rheinhallen und dem Neubau der Nordhallen des Kölner Messegeländes im Jahre 2007 eröffnet. Im April 2012 war bereits das Vertragsverletzungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen europäisches Vergaberecht eingestellt worden.

Autor: cs