Köln | Das Gerichtsverfahren zum Einsturz des Kölner Stadtarchivs wird ab Mittwoch, 17. Januar, 2018 beginnen, wie das Landgericht Köln im August des vergangenen Jahres mitteilte. Eigentlich sollten sich sechs der sieben Angeklagten vor Gericht verantworten. Gegen einen der Angeklagten wurde das Verfahren vorläufig eingestellt. Grund dafür: Der Angeklagte leide an einer schweren, lebensbedrohlichen Herzerkrankung.

Die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den siebten Angeklagten musste abgelehnt werden, weil dieser zwischenzeitlich verstorben ist. Die Eröffnung des Hauptverfahren gegen den sechsten Angeklagten wurde, wie das Landgericht heute mitteilt, ebenfalls abgelehnt, da der Angeklagte derzeit nicht verhandlungsfähig sei, da er an einer schweren, lebensbedrohlichen Herzerkrankung leidet. „Die Kammer ist aufgrund ihrer Nachforschungen sicher, dass bei dem Angeklagten ein besonders gravierender gesundheitlicher Ausnahmezustand vorliegt, der es derzeit verbietet, sich vor Gericht zu verantworten. Dass hier etwas vorgeschoben wird, ist aus unserer Sicht völlig ausgeschlossen. Der Zustand des Angeklagten ist nicht nur akut lebensbedrohlich, sondern kann nur durch eine Organtransplantation nachhaltig verbessert werden“, erklärt Gerichtssprecher Prof. Dr. Orth weiter.

Die Hauptverhandlung beginnt am 17. Januar. Fünf Angeklagten müssen sich dann ab der nächsten Woche, wegen fahrlässiger Tötung und Baugefährdung, vor Gericht verantworten.

Autor: ib