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Erzbistum Köln will Journalistinnen Verschwiegenheitserklärungen unterschreiben lassen
Köln | Das Erzbistum Köln hat eine von ihm selbst ausgewählte Schar an Journalistinnen und Journalisten zum Hintergrundgespräch geladen. Diese Internetzeitung war nicht eingeladen. Das Thema: Die Missbrauchsfälle im Erzbistum Köln. Die geladenen Journalistinnen und Journalisten sollten eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben. Der Deutsche Journalistenverband NRW (DJV-NRW) kritisiert die Vorgehensweise des Erzbistums Köln.
Bei diesem Hintergrundgespräch ging es um ein Gutachten der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl zu den Missbrauchsfällen im Kölner Erzbistum und deren Aufarbeitung oder nicht Aufarbeitung. Die geladenen Journalistinnen und Journalisten sollten einen Blick auf das Gutachten werfen dürfen, wenn sie zuvor eine Verschwiegenheitserklärung unterschreiben. Daraus zitiert der DJV-NRW: "Der Journalist verpflichtet sich, die Inhalte des ihm darin offenbarten Gutachtens der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl vertraulich zu behandeln". Weiter sollte unterzeichnet werden: "Der Journalist verpflichtet sich, über diese Informationen vollständiges Stillschweigen zu bewahren". Dabei waren die Namen im Gutachten vom Erzbistum bereits geschwärzt worden und die Journalistinnen und Journalisten durften keine Kopien anfertigen.
„Das ist nachvollziehbar. Es ist in Ordnung, wenn man darum bittet, dass aus Gründen des Opferschutzes bestimmte Tatsachen möglichst geheim gehalten werden sollen“, urteilt Landesvorsitzende des DJV-NRW Stach in einer schriftlichen Mitteilung und ergänzt: „Aber schriftliche Geheimhaltungsvereinbarungen in einem solchen Umfang sind für Journalist*innen vollkommen unüblich.“
Genau dieses Gutachten zog der Kölner Erzbischof Kardinal Rainer Maria Woelki aus der Veröffentlichung vor zwei Monaten zurück, da es seiner Auffassung nach nicht "gerichtsfest" sei. Dieses Vorgehen wurde massiv kritisiert und der Kardinal selbst stand massiv in der Kritik. Der Kardinal gab beim Kölner Strafrechtler Björn Gercke ein neues Gutachten in Auftrag.
Das Hintergrundgespräch fand nicht statt, die Journalistinnen und Journalisten weigerten sich die Erklärung zu unterschreiben. Das Erzbistum will nun prüfen, ob es das Gespräch erneut ansetzt ohne, dass eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnet werden muss.
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