Köln | Die BUND-Kreisgruppe Köln reagiert auf die gestrige Entscheidung im Kölner Stadtrat, der mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP den Bebauungsplan für die Gleueler Wiese beschlossen hat. Der BUND stellte einen Eilantrag bei der Bezirksregierung Köln gegen den Bebauungsplan und dessen öffentliche Bekanntmachung durch die Stadt Köln.

Zum Eilantrag schreibt der BUND, dass die Bezirksregierung Oberbürgermeisterin Henriette Reker anweise, den vom Rat der Stadt beschlossenen Bebauungsplan 63419/02 nicht öffentlich bekannt zu machen. Dies hätte zur Folge, dass der Ratsbeschluss nicht wirksam wäre. Der BUND begründet dies mit „ersichtlicher Rechtswidrigkeit“ und spricht davon, dass die Grenzen der Abwägung überschritten worden seien und zudem einzelne Belang einer Fehleinschätzung unterzogen wurden. Als Beispiel nennt der BUND; dass beim Landschaftsbild einmal von einem 100 -prozentigen Ausgleich und zum anderen von einer hohen verbleibenden negativen Beeinträchtigung ausgegangen worden sei. Der Grünordnungsplan habe dem Rat bei der Beschlussfassung nicht vorgelegen.

Das BUND-Vorstandsmitglied Helmut Röscheisen schriftlich: „Wenn die Bezirksregierung Köln ihre Funktionen als Rechtsaufsicht und zur Aufgabenwahrung als Höhere Naturschutzbehörde wahrnimmt, ist der gestrige Ratsbeschluss vom Tisch.“

Autor: Von Redaktion