Die Affäre um die Unterbringung von Flüchtlingen in einem Hotel im Kölner Stadtteil Dellbrück sorgt weiter für Aufregung. Am heutigen Freitag hat die Stadt einen ersten Prüfbericht des Kölner Flüchtlingskoordinators reagiert. Auch das Rechnungsprüfungamt soll aktiv werden.

Am Mittag stellte sich der zuständige Beigeordnete der Stadt, Dr. Harald Rau, Flüchtlingskoordinator Hans-Jürgen Oster und der Leiter des Kölner Amtes für Wohnungswesen, Josef Ludwig, den Fragen der Journalisten im Kölner Rathaus. Demnach hatte die Anmietung des Hotels „Zum Bahnhof“ an der Dellbrücker Hauptstraße 205 eine Vorgeschichte, die bis ins Jahr 2015 zurückreicht. Doch das erste Gespräch verlief nach Aussage des zuständigen Amtsleiters ohne Ergebnis. Die Stadt wollte den geforderten Preis nicht zahlen und so wurde über das gesamte Jahr 2016 und fast sechs Monate des darauffolgenden Jahres weiterverhandelt, ehe am 19. Juni 2017 die Belegungsvereinbarung unterzeichnet wurde. Im Oktober 2017 zogen dann die ersten Flüchtlinge ein.

Auch dazu gibt es eine Besonderheit, denn streng genommen ist die vertragliche Vereinbarung zwischen Hotelier und Stadt weder ein Miet- noch ein Dienstleistungsvertrag. Vielmehr handelt es sich um eine Belegungsvereinbarung mit Garantiecharakter, in der Regel garantiert die Stadt eine Belegungsquote von 80 Prozent. Nur in einem Hotel, dessen Belegungsvereinbarung in den Hochzeiten der Flüchtlingskrise geschlossen wurde, liegt diese Quote bei 90 Prozent. Wird diese Belegung nicht erbracht, erhält der Hotelbetreiber trotzdem das Geld. Auf Nachfrage räumte Flüchtlingskoordinator Oster ein, dass dies im Laufe der vergangenen Jahre nur ein Mal über einen Zeitraum von sieben Monaten der Fall war.

Fehlerhafte Berechnungen – zu Lasten der Stadt

2015 kamen mehrere Hundert Flüchtlinge pro Woche an. Die Stadt stand unter Zugzwang.

Grundlage für die Berechnung der Belegung sind so genannte Soll-Zahlen. Im vorliegenden Fall kommt zudem ein Rechen- bzw. Zuordnungsfehler hinzu, wie die Verantwortlichen einräumen mussten. Denn die Soll-Belegung liegt im vorliegenden Fall bei 43, eigentlich aber nur bei 38. Fünf Kinderbetten wurden zur Soll-Zahl hinzugezählt, obwohl sie eigentlich nur bei Bedarf hinzugestellt werden. Folglich müsste die Stadt für 34 (eigentlich 31) zahlen, auch wenn diese Belegung nicht erbracht wird. Derzeit wohnen in dem kleinen Hotelbetrieb allerdings nur 26 Personen, da nach dem Einzug der Flüchtlinge zunächst noch notwendige Ausbauarbeiten anstanden.

Zwar haben die fehlerhaften Berechnungen zur Soll-Zahl, die offenbar in den Vertrag hineingeschrieben wurden, keine direkten negativen Folgen für die Stadt. Die treten erst ein, wenn das Hotel in Köln-Dellbrück mit weniger als 34 Personen belegt ist. Dennoch steht sich die Stadt etwas schlechter, da sie eigentlich erst bei einer Belegung von weniger als 31 Plätzen die Garantieleistung erbringen muss.

Eine Vereinbarung mit Geschmäckle?

Wie schon in der morgendlichen Presseerklärung wiederholten alle drei Vertreter der Stadt, dass es eine Einflussnahme durch Dritte nicht gegeben habe. Der Fall hatte auch deshalb so hohe Wellen geschlagen, weil die Hotelbetreiberin Andrea Horitzky Mitglied im Kreisvorstand der Kölner Christdemokraten ist. Und weil auch der Leiter des Kölner Wohnungsamtes der gleichen Partei angehört, sah sich der auf der heutigen Pressekonferenz besonderem Druck ausgesetzt.

Einen Kontakt zwischen ihm und seiner Parteifreundin habe es nicht gegeben, andererseits habe er bereits 2015 „mit einer netten Dame“ über eine Belegungsvereinbarung gesprochen, stellte Ludwig in der heutigen Pressekonferenz. Eher selten nehme er an den Vertragsverhandlungen direkt teil. Auch Flüchtlingskoordinator Oster schloss in seinem Bericht eine Einflussnahme durch Dritte aus. Kölner Medien hatten zuvor berichtet, dass CDU-Bürgermeister Hans-Werner Bartsch sich angeblich für seine Parteifreundin eingesetzt habe.

Kein Verstoß gegen Vergabe- und Hochpreiskriterien

Noch heute sind mehr als 1600 Geflüchtete in Notunterkünften untergebracht.

Zumindest in der Frage der Vergaberichtlinien konnte die Stadt inzwischen eine abschließende Auskunft erteilen. Das Vergabeamt selbst habe am heutigen Freitag in einer schriftlichen Antwort dargelegt, dass eine Belegungsvereinbarung wie die zur Debatte stehende „nicht vergabeerforderlich sei“, so der zuständige Dezernent Rau. Rau wies zudem darauf hin, dass die Flüchtlingsunterkunft in Dellbrück bereits im November vergangenen Jahres als Information in einer Verwaltungsmitteilung stand. Tatsächlich findet sich im 17. Bericht zur Unterbringung von Flüchtlingen im Kölner Stadtgebiet für den Ausschuss Soziales und Senioren nur der Hinweis auf eine projektierte Unterkunft in der Dellbrücker Hauptstraße und die Zahl von 43 Plätzen. Dass diese Unterkunft ein Hotelbetrieb ist, davon jedoch kein Wort.

Auch bei den Preisen will die Stadt keinen Mangel erkennen. Zwar sei der in den Medien berichtete und nicht dementierte Preis von 35 Euro pro Flüchtling und Tag eher am oberen Rand des stadtweiten Spektrums. Man habe jedoch in den Verhandlungen das Beste gegeben, betonte Dezernent Rau. So sind im vorliegenden Fall unter anderem Reinigungsdienstleistungen, Energie und Wasser enthalten, ebenso wie eine 24-Stunden-Rund-um-die-Uhr-Besetzung der Rezeption. Die Verpflegung der Untergebrachten ist jedoch nicht Bestandteil der Vereinbarung.

Einzelfälle sollen möglich bleiben

„Wenn wir kürzere Laufzeiten verhandeln, tragen wir ein Risiko der Schlechterversorgung“, verteidigte Rau zudem den Ansatz, auch Verträge einzugehen, die über bisher übliche Laufzeiten zwischen drei und fünf Jahre hinauszugehen. Mittelfristig werde man aber die Zahl der Plätze abbauen, die besonders teuer sind. Dazu gehören neben den Kapazitäten in Notunterkünften eben auch die in Beherbergungsbetrieben. So ganz auf Letztere will Rau aber auch nicht verzichten. „Im Einzelfall muss es möglich sein“.

Auch in der vormaligen Kfz-Zulassungsstelle leben derzeit noch rund 350 Menschen. In der Spitze waren es bis zu 800.

Und so gibt es weiterhin mehr als 1600 Flüchtlinge, die in Notunterkünften untergebracht sind. Stadtweit verteilen sich weitere 2247 Personen auf 39 Beherbergungsbetriebe (Stand: 31. März 2018). Zumindest hier könnte sich in den kommenden Monaten aber etwas tun. Wie Report-k.de erfahren hat, kann die Stadt 17 Objekte entmieten, entweder weil entsprechende Vereinbarungen auslaufen oder es solche überhaupt nicht gibt. Das würde die Zahl der hier untergebrachten Personen um 750 bis 800 reduzieren, vorausgesetzt die projektierten Neubauvorhaben für Menschen aus diesem Personenkreis werden ohne größere Verzögerungen fertig. Dazu hat die Stadt bereits vor Jahren ein Programm zur Errichtung von Kapazitäten in einer Größenordnung von rund 3000 Personen in die Wege geleitet.

Immerhin habe man inzwischen sämtliche Turnhallen (zwischenzeitlich mussten mehr als 20 mit Flüchtlingen belegt werden) wieder freiräumen können. Auch den Verzicht auf eine Unterbringung in Zelten habe man einhalten können. Dennoch bleibe die „Not der Menschen, wie auch der Stadt“ groß. Die Anmietung in Dellbrück sei zudem wegen des geschützten Innenbereichs, der sich als Spielplatz für Kinder anbietet, besonders für Familien geeignet. „Wir kommen langsam in Richtung Normalität, sind davon aber noch weit entfernt“, so Rau abschließend.

Trotz der bisherigen Informationen setzt die Stadtspitze weiter auf Aufklärung. So soll sich auf einen Vorschlag der Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker das Rechnungsprüfungsamt der Stadt mit der Sache beschäftigen. Dieser Vorstoß dürfte von den politischen Parteien befürwortet werden.

Autor: bfl
Foto: v.l.n.r.: Josef Ludwig, Dr. Harald Rau und Hans-Jürgen Oster versuchten heute, die umstrittene Belegungsvereinbarung zu erläutern.