Köln | aktualisiert | An Weiberfastnacht veranstaltete eine Gruppierung „Köln ist aktiv“ eine Kundgebung auf dem Kölner Neumarkt. Rund 35 Teilnehmerinnen und Teilnehmer folgten dem Aufruf gegen die aktuelle Corona-Politik zu protestieren, der auch im Netz verbreitet wurde. Zudem formierte sich Gegenprotest. Polizei und Ordnungsamt waren vor Ort und trafen die Entscheidung die Versammlung aus Verhältnismäßigkeitsgründen nicht aufzulösen, obwohl es eine Auflage der Stadt gab die Veranstaltung auf 10 Personen zu begrenzen.

Rund 35 Personen versammelten sich, teils bunt kostümiert, auf dem Kölner Neumarkt und protestierten gegen die aktuell geltenden Corona-Verordnungen von Bund, Land und Stadt. Viele von ihnen hielten die Mindestabstände nicht ein und trugen keine Mund-Nase-Bedeckung. Nach Angaben der Kölner Polizei gegenüber dieser Internetzeitung hatte die Stadt Köln die Teilnehmerzahl auf maximal 10 Personen im Vorfeld begrenzt und diese Auflage galt an Weiberfastnacht. Dies wurde vor Ort nicht eingehalten.

Es gab eine Gegenkundgebung mehrerer linker Aktivisten. Auch deren Zahl dürfte bei um die 35 gelegen haben. Hier wurde zwar Mund-Nase-Bedeckung getragen, aber der Mindestabstand und vor allem die von der Stadt Köln verschärfte Regelung des Treffens von einem Haushalt und einer Person teilweise nicht eingehalten. Die Gegenveranstaltung wurde, so die Polizei, als Spontanversammlung angemeldet. Um die Anzahl der Personen zu begrenzen, teilte sich die Gegendemo in mehrere Gruppen auf.

Die Polizei entschied sich die Kundgebung von „Köln ist aktiv“ trotz des Verstoßes gegen die Auflagen nicht aufzulösen, da dies nicht verhältnismäßig gewesen wäre und die Hürden für eine Auflösung hoch seien, so die Beamten. In diesem Fall, so die Kölner Polizei, stehe das Polizeigesetz NRW, dass der Polizei diese Einschätzung zubillige, vor der Corona-Schutzverordnung. Die ruhige Einsatzlage habe zudem diese Entscheidung begünstigt, so die Polizei. Die Stadt Köln habe die nach der Corona-Schutzverordnung ihr zugewiesene Aufgabe wahrgenommen und vor Ort bei Teilnehmerinnen und Teilnehmern die gegen die Verordnung etwa das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verstießen, die Personalien aufgenommen. Diese erwarten jetzt Ordnungswidrigkeitsanzeigen.

Auf Nachfrage dieser Internetzeitung lieferte das Ordnungsamt der Stadt Köln Zahlen zu den Ordnungswidrigkeiten: In sechs Fällen registrierte die Stadt Köln Verstöße gegen das Ansammlungs- und Kontaktverbot und in vier Fällen gegen die Auflage eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

Autor: red | Foto: fb
Foto: Gegenprotest bei der Kundgebung von „Köln ist aktiv“ auf dem Neumarkt am 11. Februar.