Köln | Kleiner Trennstrich – große Wirkung: Seit einigen Wochen kursieren Gerüchte, wonach im angrenzenden europäischen Ausland Bußgelder gegen Kfz-Halter verhängt wurden, weil das Nummerschild nicht mit dem Fahrzeugschein übereinstimmte. Schuld ist ein Bindestrich, der in den Fahrzeugscheinen zwar vorhanden ist, auf den neuen Kfz- Kennzeichen jedoch fehlt. Entwarnung kommt vom Verkehrsministerium in Düsseldorf:

„Das Kennzeichen kann in der Zulassungsbescheinigung mit und ohne Trennstrich geschrieben sein. Beide Schreibweisen sind gleichberechtigt gültig.“
Ursache der Aufregung war ein simpler schwarzer Strich, der auf den alten Nummernschildern den Verwaltungsbezirk von der Erkennungsnummer trennte. Mit der Umstellung auf die Eurokennzeichen fiel dieser Trennstrich auf den Nummerschildern weg, in vielen Fahrzeugscheinen aber nicht. Den Gerüchten zufolge störte sich die Polizei in Italien und Österreich an dieser fehlenden Übereinstimmung und bat Kfz-Halter zur Kasse. Den deutschen Behörden und den Automobilclubs im In- und Ausland ist jedoch kein derartiger Fall bekannt. Das Verkehrsministerium in Düsseldorf weist darauf hin, dass die EG-Mitgliedstaaten im Juli 2012 über die gleichberechtigte Schreibweise (mit und ohne Trennungsstrich) in den Zulassungspapieren informiert wurden. Ein Umtausch der Zulassungsbescheinigung unter Änderung der Schreibweise ist daher keinesfalls notwendig, betont das Verkehrsministerium. Beide Schreibweisen mit und ohne Bindestrich sind nach wie vor gleichberechtigt, insoweit besteht für Kfz-Halter kein Handlungsbedarf.

Autor: Annika Knetsch
Foto: Symbolfoto