Köln | Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB Köln) plane im Kölner Norden den Retentionsraum Köln-Worringen. Retentionsräume sind Flächen, die bei Hochwasser überschwemmt werden und den Flüssen den nötigen Raum zum Ausufern geben. Das Projekt in Worringen sei ein Teil des nationalen Hochwasserschutzprogramms und gleichzeitig der letzte noch offene Baustein im Hochwasserschutzkonzept Köln.

Retentionsraum Köln-Worringen

Bei Wasserständen von über 11,90 Metern Kölner Pegel droht im Kölner Norden eine unkontrollierte Überströmung der Hochwasserschutzanlagen, informiert die StEB Köln. Die Wohn- und Industriegebiete seien bei einem solchen seltenen oder extremen Hochwasser von einer Überflutung bedroht. Durch den Einsatz des Retentionsraums könne der Wasserstand um bis zu17 Zentimeter gesenkt werden. Die Flutung führe auch zu einem Zeitgewinn von bis zu 14 Stunden. Diese Zeitspanne kann für Rettungs- und Evakuierungsmaßnahmen genutzt werden.

Planfeststellungsverfahren

Den Antrag auf Planfeststellung stellte die StEB Köln im April 2016 bei der Bezirksregierung Köln. Seitdem sei die Bezirksregierung als Genehmigungsbehörde zuständig für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens. Ein Planfeststellungsverfahren ist ein Genehmigungsverfahren für größere Fachplanungen wie zum Beispiel Infrastruktur- oder Hochwasserschutzprojekte.

Im Juni 2016 habe die Bezirksregierung die Planfeststellungsunterlagen für den Retentionsraum Worringen offengelegt und die Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten. Hierzu seien 96 Einwendungsschreiben von privater Seite und 26 Einwendungsschreiben von Trägern öffentlicher Belange eingegangen, sagt die StEB Köln. Die Bezirksregierung habe die StEB Köln gebeten, sich als sogenannte Vorhabenträgerin zu den Einwendungen zu äußern.

Die StEB Köln soll alle Einwendungen geprüft haben. Im Ergebnis der Prüfung sollen sich einige Planänderungen und -ergänzungen ergeben haben. Als Beispiel nennt die StEB Köln: Es wurden Ersatzpflanzungen benannt, ohne jedoch das Projekt in seinen Grundzügen zu verändern. Zusätzlich haben einige Einwender den Wunsch geäußert, dass die StEB Köln zusätzliche Auswertungen und Gutachten vorlegen.

Dies betreffe im Einzelnen:

<UL><LI>Der Wegfall von Alleebäumen an der Neusser Landstraße soll durch Ersatzpflanzungen ausgeglichen werden.

</LI><LI>Das Einlassbauwerk wird mit einer zusätzlichen Fischbauchklappe ausgestattet.

</LI><LI>Auf der Gemarkung von Fühlingen wird eine zusätzliche Baustelleneinrichtungsfläche benötigt.

</LI><LI>Die StEB erbringen eine zusätzlichevergleichende Betrachtung zwischen einer „natürlichen“ Überflutung des Worringer Bruchs bei einem seltenen Hochwasser und einer kontrollierten Flutung des Retentionsraums.

</LI><LI>Die StEB erstellen eine zusätzliche Grundwasseruntersuchung mit veränderten Rahmenbedingungen.

</LI><LI>Das Ersatzbiotop für den Kammmolch am Blumenbergsweg wird angepasst.

</LI><LI>Für die Deichüberfahrten der Neusser Landstraße Süd und der Alten Römerstraße werden Schallschutzgutachten erbracht. Hierfür wird auch eine neue Verkehrszählung durchgeführt, da sich mit der Verlängerung der Industriestraße (Ortsumgehung Fühlingen) möglicherweise geänderte Verkehrsströme ergeben haben.

</LI></UL>

Die Bezirksregierung habe den StEB Köln mitgeteilt, dass die Planänderungen und -ergänzungen sowie die zusätzlichen Auswertungen und Gutachten nochmals offengelegt werden müssen. Dies sei erforderlich, weil sich auch durch geringfügige Änderungen der Kreis der Betroffenen oder der Umfang der Betroffenheiten ändern könne.

Offenlage von Planänderungen, Ergänzungen und zusätzlichen Gutachten im Planfeststellungsverfahren

Betroffene Privatpersonen und Träger öffentlicher Belange erhalten im Rahmen der erneuten Offenlage die Gelegenheit, eine Einwendung an die Bezirksregierung zu richten. Die Offenlage sei für die zweite Jahreshälfte 2017 vorgesehen. Die Einwendungen aus der erneuten Offenlage sollen mit den Einwendungen aus der ersten Offenlage in einem gemeinsamen Termin erörtert werden. Dieser Termin werde voraussichtlich im Jahr 2018 stattfinden. Die StEB Köln bieten erneut an, zusätzlich alle Unterlagen im Informationsbüro im Hackhauser Weg in Köln-Worringen einzusehen. Die Offenlage werde rechtzeitig von der Bezirksregierung Köln bekanntgegeben.

Autor: ib