Köln | Köln hat die Stufe 2 der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW erreicht, die bei einer 7-Tage-Inzidenz stabil zwischen 50 und 35,1 in Kraft tritt. Damit einher gehen eine Reihe von Öffnungen und Lockerungen.

Menschen aus drei Haushalten können sich jetzt wieder im öffentlichen Raum treffen. Natürlich gelten weiterhin die sogenannten AHA-Regelungen oder die Pflicht eine Maske zu tragen. 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten können und dürfen sich jetzt im öffentlichen Raum wieder treffen, wenn sie negativ getestet sind. In der Kinder- und Jugendarbeit können wieder Gruppenarbeiten im Innenbereich mit 20 und Draußen mit 30 Personen angeboten werden. Voraussetzung: negativer Test. Auch muss innen keine Maske mehr getragen werden. In der außerschulischen Bildung sind mit negativem Testergebnis wieder Präsenzunterricht bei festem Sitzplan möglich. Eine Mindestabstandsregel gilt nicht mehr. Auch Musikunterricht ist bis zu 10 Personen wieder gestattet, wenn alle negativ getestet sind. Museen dürfen wieder ohne Terminvergabe in Köln öffnen.

Corona-Regeln in Köln

500 Personen können wieder an Konzert-, Theater-, Oper- oder Kinoveranstaltungen teilnehmen, wenn sie negativ getestet sind und eine Sitzordnung vorgegeben ist.

Ab heute dürfen in Köln wieder Fitness-Studios öffnen. Kontaktsport im Außenbereich mit bis zu 25 Personen ist wieder erlaubt. 1.000 Menschen können Sportveranstaltungen, bis zu maximal 33 Prozent der Sportstätte, aufsuchen. Damit ist ein Fan-Leben wieder möglich. Innen können 500 Zuschauer, die negativ getestet sind zugelassen werden.

Bäder und Saunen können mit negativem Test besucht werden. Bei einer Landesinzidenz unter 50 dürfen Freizeitparks und Spielbanken wieder öffnen. Voraussetzung: Die Besucher*innen sind getestet und die Gesamtzahl ist begrenzt. Private Veranstaltungen sind außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich. Im Einzelhandel fallen erste Beschränkungen.

Autor: red