Köln | Um den Shuttlebus der „Winterhilfe“ der Stadt Köln gab es Irritiationen nach einem Medienbericht des „WDR“. In diesem hieß es, er dürfe nur von Menschen mit „gültigen Papieren“ genutzt werden, ohne dies näher zu spezifizieren. Diese Internetzeitung fragte nach und erhielt nach den Weihnachtsferien des städtischen Presseamtes eine Auskunft. Die Stadt nimmt eine Selektion vor mit der Begründung, dass dies unter Pandemiebedingungen notwendig sei.

Die Stadt Köln schreibt, dass die Formulierung „gültige Papiere“ die in der „WDR“-Sendung fiel, „irreführend“ sei. Die „Winterhilfe“ diene dem Zweck, so die Stadt Köln, alle obdachlosen Menschen vor den „Einflüssen der Witterung“ zu schützen. Die Menschen werden allerdings vor dem Einstieg in den Shuttlebus befragt und dann selektiert, wie es der Bericht des „WDR“ auch zeigte. Die Einteilung erfolgt nach dem Kriterium Personen mit Leistungsanspruch und EU-Zugewanderte ohne Leistungsansprüche. EU-Zugewanderte ohne Leistungansprüche können nicht die rechtsrheinischen Angebote der „Winterhilfe“ nutzen, so die Stadt, sondern müssen selbstständig die dafür vorgesehene Unterkunft in der Vorgebirgstraße aufsuchen. Die Stadt schreibt zu diesem Vorgang: „Diese Steuerung ist unter den gegenwärtigen Pandemiebedingungen leider notwendig.“ Die Begründung ist zudem, dass der Raum in der Vorgebirgsstraße unter Pandemiebedingungen nicht für beide Personengruppen ausreichend sei.

Der Shuttlebus bringt berechtigte Obdachlose Männer zur „Winterhilfe“ in der Ostmerheimer Straße in Merheim*. Abends fährt der Bus nach Merheim und am Morgen bringt er die Menschen zurück in die Kölner Innenstadt. Die „Winterhilfe“ sei ein reines Übernachtungsangebot. Tagsüber verweist die Stadt Köln auf die Aufenthaltsmöglichkeiten in den Kontakt- und Beratungsstellen, in der Einrichtung Gulliver und das Wärmezelt auf dem Parkplatz des Bürgerhauses Stollwerck. Aktuell würden laut Stadt Köln rund 36 Personen das „Winterhilfe“-Angebot nutzen. Auf welcher Rechtsgrundlage die Stadt Köln handele, wollte das Presseamt nicht ausführen. Offen bleibt auch die Frage, warum am Kölner Heumarkt in Pandemiezeiten nicht allen Personen eine Mitfahrgelegenheit zu den jeweils für sie vorgesehenen Übernachtungsmöglichkeiten der „Winterhilfe“ angeboten wird.

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*In einer früheren Fassung des Artikels hieß es, dass der Bus auch die Regentenstraße in Mülheim anfährt. Dies war nicht korrekt, der Bus fährt nur nach Merheim. Frauen, die in die Regentstraße nach Mülheim wollen, können den Bus nicht nutzen.

Autor: red