Köln | Das Jobcenter der Stadt Köln teilt mit: Zum Jahreswechsel sind gesetzliche Änderungen für Empfänger von Arbeitslosengeld II in Kraft getreten.

Seit dem 1. Januar 2013 gelten hiernach folgende neue Regelbedarfe:

-Alleinstehende und allerziehende Leistungsberechtigte: 382 Euro
-Zwei in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebende volljährige Partner jeweils 345 Euro
-Erwachsene im Haushalt anderer 306 Euro
-Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahre 289 Euro
-Kinder von 6 bis unter 14 Jahre 255 Euro
-Kinder von 0 bis unter 6 Jahre 224 Euro

Der neue Betrag werde automatisch ausbezahlt. Kunden müssten dafür keinen gesonderten Antrag stellen. Hierüber hätten die Kunden des Jobcenters Köln einen schriftlichen Bescheid erhalten.

Autor: dd, Q: Jobcenter Köln