Köln | Die juristische Aufarbeitung des Einsturzes des Kölner Stadtarchives am Waidmarkt am 3. März 2009 beginnt. Es hat fast neun Jahre gedauert bis der Prozess begann, der im nächsten Jahr verjährt. Daher ist Eile geboten. Das Kölner Landgericht ließ heute den Bruder des getöteten Kevin als Nebenkläger zu. Beim Einsturz des Kölner Stadtarchivs wurden zwei Menschen getötet.

Fünf Mitarbeiter der Kölner Verkehrsbetriebe und der Baufirmen müssen sich vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus dass einer der Poliere, der heute 64 Jahre alt ist, soll für den Pfusch am Bau verantwortlich sein. Die Arbeiter trafen auf ein Hindernis beim Ausheben der Schlitzwand. Ohne dieses vollständig zu beseitigen wurde die Schlitzwand mit Beton gegossen. Dadurch habe es aber ein Loch gegeben durch das Wasser und Sand eindringen konnte und dass unter dem Kölner Stadtarchiv einen Hohlraum entstehen ließ, der letztendlich zum Einsturz führte. Das Antreffen der Hindernisse sei im Baubericht dokumentiert worden, aber der Polier soll es so dargestellt haben, dass das Hindernis beseitigt worden sei.

Die Staatsanwaltschaft sieht bei dem Polier und dem Baggerfahrer den Tatbestand der fahrlässigen Tötung erfüllt. Denn neben dem Stadtarchiv stürzten auch angrenzende Häuser ein. Kevin und Khalil starben beim Einsturz in den Trümmern des Hauses Severinstraße 230. Der Baggerfahrer ist in diesem Verfahren nicht vertreten, da er schwer erkrankt ist. Gegen zwei Bauleiter der Bauunternehmen und zwei Mitarbeiter der KVB, die für die Überwachung der Baustelle verantwortlich waren, wurde ebenfalls Anklage erhoben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, dass sie den Pfusch am Bau hätten erkennen müssen, denn die Hindernisse waren dokumentiert. Sie seien ihrer Kontrollpflicht nicht nachgekommen. Die Verteidiger folgen den Theorien der Staatsanwälte nicht und hinterfragen die These des Pfusch am Bau und schließen weiterhin einen hydraulischen Grundbruch nicht aus.

Autor: ag | Foto: MP