Köln | An Weiberfastnacht sollen, so der Ordnungsdienst der Stadt Köln ab 15 Uhr mehrere private Feiern gemeldet worden sein.

40 Menschen müssen sich einem Bußgeldverfahren stellen, weil sie gegen die Kontaktbeschränkungen im privaten Raum nach der aktuell geltenden Allgemeinverfügung der Stadt Köln verstoßen haben.

Im Blücherpark feierten 50 Personen, die der Stadt gemeldet wurden. Als die Einsatzkräfte eintrafen waren noch 30 Personen vor Ort. Die Stadt wird gegen 29 Personen ein Bußgeldverfahren einleiten, so die Ordnungsbehörde. Die Veranstaltung im Blücherpark sei nicht von Privat sondern von einem gastronomischen Betrieb ausgegangen, sagen die Beamten der Stadt, die vor Ort eine Kasse gefunden haben sollen. Es sei ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Veranstaltungsverbot (CoronaSchVO NRW) und wegen des Verstoßes gegen das Alkoholverkaufsverbot (Allgemeinverfügung der Stadt Köln) eingeleitet worden.

Ein Konzertveranstalter mit einer Autokinolösung für Karnevalskonzerte schaffte es nicht seine Gäste vom Hupen abzuhalten. Die Stadt will jetzt klären, ob dies Konsequenzen für den Betreiber haben kann.

Neben diesen Fällen gab es mehrere weitere Vorfälle mit privaten Feiern. Zudem hat die Stadt Köln den Verdacht auf illegale Prostitution in einer Wohnung am Salierring. Dort wurden drei Frauen und ein Mann mit einem höheren Bargeldbetrag angetroffen, die in der Wohnung nicht gemeldet sind.

Autor: red