Köln | Nachdem eine erhöhte Konzentration von Legionellen im Leitungswasser von Wohnungen der Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke Köln im Stadtteil Sülz festgestellt wurde, war für die Bewohner ein Duschverbot ausgesprochen worden. Da das Ergebnis der nun eingeleiteten Desinfektionsmaßnahmen erst zehn Tage nach einer erneuten Probenahme ablesbar sei, müsse das verhängte Duschverbot in der Zwischenzeit aufrechterhalten werden, so die WSK. 

Im Auftrag der WSK hatte das Wasserlabor der RheinEnergie Routinekontrollen durchgeführt. Dabei war die erhöhte Legionellenkonzentration festgestellt worden.

Nach umgehender Information der WSK an die dortigen Mieter und an das Gesundheitsamt der Stadt Köln sei ein Sachverständiger mit der Erstellung einer Gefährdungsanalyse beauftragt worden.
Nach dessen erster Einschätzung, so die WSK, beschränke sich die Kontamination wahrscheinlich auf einzelne Entnahmestellen des Hauses und nicht auf das gesamte Leitungssystem.

Es sei unverzüglich eine Nutzungsbeschränkung der Duschen ausgesprochen und gleichzeitig eine thermische Desinfektion in Auftrag gegeben worden. Das Trinken von Leitungswasser sei in solchen Fällen grundsätzlich unbedenklich, erklärte die WSK. Eine Gefährdung durch Legionellen bestehe nur durch das Einatmen von kleinsten Wassertröpfchen, wie sie üblicherweise beim Duschen entstehen.

Um den Erfolg der Desinfektionsmaßnahmen zu überprüfen, soll nach einer vorgeschriebenen Wartezeit von einer Woche eine erneute Probeentnahme stattfinden. Das Ergebnis dieser Probe ist erst nach zehn Tagen ablesbar, vorsorglich muss daher das Duschverbot aufrechterhalten bleiben.

Autor: dd