Köln | aktualisiert | Nachdem das Verwaltungsgericht Köln die Allgemeinverfügung, die bisher beim Entfernen von Altkleider-Containern für Köln als nicht anwendbar eingestuft hat, befürchtet die Kölner CDU eine „Flutwelle von Altkleidercontainern“. Der Leiter der städtischen Abfallwirtschaftsbehörde gibt Entwarnung.

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln befürchtet eine „Flutwelle von Altkleidercontainern“ in Köln. Als Grund hierfür führt die Kölner CDU-Fraktion an, die Verwaltung habe die Allgemeinverfügung, mit der die „illegale“ Altkleidersammlung in Köln beendet werden sollte, für gegenstandslos erklärt und zugesichert, den Klägern bereits eingezogene Altkleider-Container wieder herauszugeben. Das Verwaltungsgericht hätte erhebliche Zweifel an der Rechtsmäßigkeit der Verfügung geäußert, so die CDU in einer schriftlichen Mitteilung.

Die CDU-Fraktion werde am 27. März im Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetriebe nach den Konsequenzen fragen, so die schriftliche Mitteilung weiter. Die CDU befürchte negative Auswirkungen sowohl auf den erwarteten Gewinn durch die kommunale Altkleidersammlung als auch auf das Stadtbild und zitiert Niklas Kienitz, umweltpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion: „Illegal aufgestellte Altkleidercontainer und die Dreckecken in deren Umfeld sollten endlich aus dem Stadtbild verschwinden. Nun müssen wir leider befürchten, dass wieder zunehmend private Kleidercontainer aufgestellt werden.“

Leiter der Abfallwirtschaftsbehörde: Lediglich Verfahrensumstellung nötig

Bernd Kiefer, Leiter der Abfallwirtschaftsbehörde, erklärte auf Anfrage von report-k.de, dass es seit jeher die Praxis der Stadt sei, entfernte Altkleider-Container an Aufsteller zurückzugeben. „Die Stadt hat kein Interesse daran, eine Container-Sammlung anzulegen“, so Kiefer. Container würden aus zweierlei Gründen entfernt. Zum einen ginge es um den Inhalt der Container. Laut Kreislaufwirtschaftsgesetz seien Altkleider Abfall.Das Sammeln von Abfall obliege den Entsorgungsunternehmen , die die Kommunen für die Müllabfuhr bestimmten  –  im Falle Kölns also die AWB. Dabei differenziere man zunächst nicht zwischen wertlosem und werthaltigem Abfall. Zum anderen stünden viele der Container verbotenerweise in öffentlichem Raum und würden deshalb entfernt.

In beiden Fällen sei bisher eine Entfernung der Container per Allgemeinverfügung angewendet worden. Nachdem das Kölner Verwaltungsgericht diese Art der Verfügung nun für Köln als so nicht anwendbar eingestuft habe, werde man die Container künftig per Einzelverfügung entfernen lassen, so Kiefer. Dafür werde jedoch nicht für jeden einzelnen Container eine Verfügung nötig, sondern für jedes Unternehmen, das unerlaubt Container aufstelle. Aktuell spreche man dabei in Köln von rund 60 Unternehmen, die manchmal oft nur schwer ausfindig zu machen seien, so Kiefer.

Stadt: bereits 130 Container entfernt

In den vergangenen Monaten wurden laut Angaben des städtischen Presseamtes bereits 130 illegal aufgestellte Container in den Stadtteilen Ehrenfeld und Nippes entfernt. Bis zum Monatsende sollen rund 200 weitere Container in Lindenthal und Rodenkirchen folgen.

Autor: dd