Köln | Die Initiatoren des Straßenfestes „Bunt im Block“ haben am heutigen Donnerstagmorgen eine Absage aus dem Ordnungsamt der Stadt Köln erhalten. Initiator Thomas Schmeckpeper sieht sich durch die Verwaltung einseitig benachteiligt.

Schon seit Wochen sammeln die Organisatoren entsprechende Events für die Verantstaltungsreihe in der Kölner Südseite. In einem Gespräch mit der Redaktion verwies Initiator Schmeckpeper schon vor Wochen auf den nicht-kommerziellen Charakter der Veranstaltung, ganz im Gegensatz zu manch anderen Straßenfesten. Zwar sei auch eine Art „Food-Meile“ nahe dem Campus Südstadt der Technischen Hochschule Köln geplant. Ansonsten seien die angemeldeten Veranstaltungen aber eher kleinteiliger Natur und über die gesamte Neustadt-Süd verteilt. 39 Aktionen stehen derzeit auf der Homepage der Veranstalter

Kurz nach Karneval, so der Veranstalter, habe man schriftlich mitgeteilt, dass die Bezirksvertretung Innenstadt die Entscheidung treffen solle, ob man „Bunt im Block“ genehmige oder nicht. Doch kurz vor der jüngsten Sitzung der BV1 vor einer Woche habe die Verwaltung aufgrund des offenbar entstandenen öffentlichen Interesses die Angelegenheit wieder an sich gezogen. In der Bezirksvertretung Innenstadt jedenfalls hatten die Befürworter des Festes (Grüne, Linke, FDP, BUNT und GUT) eine Mehrheit von drei Stimmen. Vor allem die CDU hatte sich gegen das Fest ausgesprochen.

Damit war sie nicht alleine. Zahlreiche Kritiker hatten im Vorfeld sogar mit einer eigenen Homepage und einer Unterschriftenaktion gegen die Durchführung eines solchen Straßenfestes gewettert. Auch wenn Schmeckpeper argumentiert, dass es eben keine Massenveranstaltung werden solle, die Argumente überzeugten die Gegner nicht. Die kritisierten vor allem die Ausmaße und Häufigkeit solcher Festivitäten. Dass die Initiatoren von Bunt im Block die Zahl der Einwohner im direkten Einzugsbereich als Zielgröße nannten, half auch nicht unbedingt, die Bedenken der Kritiker zu zerstreuen.

Begründung der Verwaltung – Abwägung der Interessen

In der Mitteilung der Verwaltung hieß es dazu unter anderem, dass mehr Unterschriften gegen das Fest eingegangen seien als solche von Befürwortern, genau 302 zu 214 (bzw. 271 zu 204 für das verkleinerte Gebiet). Zwar sei der Beschluss der BV1 als öffentliche Bekundung eines Interesses für eine solche Veranstaltung zu werten, die Verwaltung betrachte die Genehmigung jedoch als „laufendes Geschäft“, das sie „ermessensfehlerfrei“ zu entscheiden habe.

Die gültigen Unterschriften gegen die Veranstaltungen repräsentieren rund 300 Individualrechtsinteressen an der gewidmeten Nutzung und der „Verschonung“ vor Müll, Lärm und Verkehrsbeeinträchtigungen. Das Interesse wird noch durch die Tatsache verstärkt, dass es sich um einen Sonntag handelt, der unter besonderem Rechtsschutz insbesondere im Hinsicht auf Lärm steht und durch die Veranstaltung noch Publikum von außerhalb des Bereichs angezogen wird. Insofern genießen die Individualrechtsinteressen einen deutlich höheren Schutz“, schrieb die Veraltung in ihrer Begründung der Absage.

Veranstalter Schmeckpeper, der die Vorlaufkosten auf einen fünftstelligen Euro-Betrag bezifferte, sieht sich benachteiligt. So habe man den Befürwortern das Sammeln von Unterschriften nur bis zum 19. März zugestanden, während die Gegenpetition bis Mitte April lief. „Nichtsdestotrotz steckt hinter den bereits angemeldeten Aktionen ein großes nachbarschaftliches Engagement. Wir möchten uns nun überlegen, wie sich dieses weitertragen lässt. Der 27. Mai kommt, so oder so“, so Schmeckpeper abschließend.

Autor: bfl
Foto: Die 39 Aktionen verteilen sich auf ein großes Gebiet.  Bild: Screenshot