Köln | Vor dem Oberlandesgericht Köln haben sich die Parteien über den Lärm der sogenannten „Kolbhalle“ an der Helmholtzstraße in Köln-Ehrenfeld geeinigt und gemeinsam Regeln für künftige Veranstaltungen festgelegt. Geklagt hatten zwei Wohnungseigentümer eines benachbarten Mehrfamilienhauses.

Sie fühlten sich durch den Lärm belästigt, der von dem ehemaligen Industriegelände teilweise bis in die frühen Morgenstunden ausgegangen sei, so das Oberlandegericht Köln. Auf dem Gelände organisiert der Verein Wir Selbst e.V. mehrmals im Jahr Veranstaltungen. Eigentümerin des Geländes ist das Unternehmen NRW.Urban, Mieterin ist die Stadt Köln. Auf Vorschlag des Gerichte haben sich die Anwohner nun mit dem Verein geeinigt. Von montags bis freitags sollen nur noch Veranstaltungen, die über Zimmerlautstärke hinausgehen, von 8 bis 20 Uhr stattfinden, samstags von 7 Uhr bis 22 Uhr. Ausgenommen sind Silvester, die Nacht vor dem ersten Mai, ein Tag im Karneval, ein Tag im Rahmen des Afrika Festival im Oktober sowie ein Tag vor Ausstellungseröffnung des Kulturfestivals. An diesen Ausnahmetagen darf bis 24 Uhr und an einigen der Tage bis 5 Uhr gefeiert werden. Ab 22 Uhr wird Musik aber nur noch in geschlossenen Räumen abgespielt. Wird gegen die Verpflichtung verstoßen, hat der Verein einen Geldbetrag an die Kläger zu zahlen. Dies gab das Oberlandesgericht Köln bekannt.

In der mündlichen Verhandlung sei außerdem über die zukünftige Entwicklung und Nutzung des Kolbgeländes gesprochen worden. Das war aber nicht Gegenstand des Rechtsstreits oder des Vergleichs.

Autor: co
Foto: Kolbhalle in Köln-Ehrenfeld