Köln | Betroffene der Unwetterkatastrophe in Köln können jetzt bei der Stadtverwaltung Köln einen Antrag auf Soforthilfe der Landesregierung stellen. Pro Haushalt gibt es zunächst einen Sockelbetrag von 1.500 Euro, für jede weitere im Haushalt lebende Person 500 Euro bis zu maximal 3.500 Euro pro Haushalt.

Die NRW Landesregierung stellt 200 Millionen Euro Soforthilfe für Betroffene der Unwetterkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 bereit. Die Abwicklung erfolgt über die Kommunen, also für Kölner*innen über die Stadt Köln. Anspruchsberechtigt sind Bürger*innen, Unternehmen und Angehörige freier Berufe, Landwirte und Kommunen.

Betroffene Kölner*innen können sich über folgende Wege bei der Stadt um die Unwetter Soforthilfe bewerben:
• Per Mail: soforthilfen@stadt-koeln.de
• Per Post: Stadt Köln, „Soforthilfe Unwetter“, 50605 Köln
• Persönlich bei jeder Dienststelle der Stadt Köln

Anträge sollen nicht doppelt und entweder per Post oder E-Mail gestellt werden.

Zur Auszahlung der Soforthilfe

Wenn die Soforthilfe bewilligt ist erfolgt die Auszahlung per Überweisung. Frühestens ab Donnerstag können die Soforthilfen auch in Form von Bargeld bei der Stadtkasse im Stadthaus Chorweiler, Athener Ring 4, 50765 Köln abgeholt werden.

Berechtigte Privatpersonen erhalten 1.500 Euro plus 500 Euro je weiteren Bewohner pro Haushalt. Maximal werden für Privathaushalte 3.500 Euro ausgezahlt. Betroffene Gewerbetreibende erhalten aus dem Landestopf pauschal 5.000 Euro.

Autor: red
Foto: Symbolbild