Köln | Das Gesundheitsamt der Stadt Köln erinnert daran, dass bis zum 31. Dezember 2013 die Erstuntersuchung auf Legionellen in Auftrag gegeben werden muss. Die erste Untersuchung muss bis zum 31. Dezember in Wohngebäuden mit einer „Großanlage zur Trinkwassererwärmung“ erfolgen, also in Häusern, deren zentraler Warmwasserspeicher oder Durchlauferhitzer mehr als 400 Liter fasst. Geprüft werden müssen auch Gebäude, deren Wasserleitungen zwischen dem zentralen Erwärmer und dem am weitesten entfernten Hahn ein Volumen von mehr als drei Liter haben. Ein- und Zweifamilienhäusersind nicht betroffen.

Mit der neuen Trinkwasserverordnung in den Jahren 2011 und 2012 wurde erstmalig eine Untersuchungspflicht für Wohngebäude vorgeschrieben. Dadurch sollen die Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Legionellen geschützt werden.

Legionellen sind Bakterien, die als Umweltkeim in natürlichen und künstlichen wasserführendenSystemen vorkommen. Die Erreger gedeihen vor allem in warmem Süßwasser und werden meist über das Wasser aus den Leitungen übertragen. Aus den Wasserwerken kommt das Wasser in aller Regel in bester Qualität. Verunreinigt wird es auf den letzten Metern – in den hauseigenen Installationen. Hier kann ein sogenannter Biofilm entstehen, in dem sich Bakterien ansiedeln und vermehren können.

Autor: Chris Hinte