Köln | Den zweiten Tag in Folge liegt die 7-Tage-Inzidenz in Köln unter 100. Auch der Wert für Schulschließungen von 165 ist seit mehr als fünf Tage unterschritten. Das könnte passieren, wenn sich die Corona-Zahlen so weiter entwickeln.

Die Vorgaben des Bundes für die Kölner Schulen

Die Kölner Schulen könnten am Montag wieder in den Wechselunterricht gehen, denn der Grenzwert aus der Bundesnotbremse – eine Inzidenz von unter 165 – ist in Köln seit mehr als fünf Werktagen Montag bis Samstag unterschritten. (Sonn- und Feiertage werden hier nicht mitgezählt) Ob, wann und wie dies geschiehen wird entscheidet allerdings nicht die Stadt Köln, sondern die NRW-Landesregierung und hier im speziellen das NRW-Gesundheitsministerium. Dort wird Köln weiterhin mit Stand 16. Mai als eine von 14 NRW-Kommunen geführt in denen zusätzlich Präsenzangebote im Bildungsbereich unzulässig sind und nur eine Notbetreuung in Kitas uns Schulen gestattet ist.

Für die Kindertagesstätten erklärt die Stadt Köln, dass es ab Montag, 17. Mai zu Veränderungen kommen werde, wenn die Inzidenz unter 165 bleibe, was de facto so ist. Die Kitas wechseln von der Notbetreuung zurück in den eingeschränkten Regelbetrieb und die Nachweispflicht für die Notwendigkeit zur Betreuung für die Eltern entfalle, so die Stadt Köln.

Was passiert, wenn die Inzidenz unter 100 bleibt

Was passiert, wenn die Kölner Inzidenz auch weiterhin in den kommenden Tage unter 100 bleibt und das fünf Tage lang ohne Feier- und Sonntage? Die Entscheidung liegt beim Land NRW und der Stadt Köln, deren Krisenstab etwa bei der Ausgangssperre restriktiver vorging, als es das Bundesgesetzt die Bundesnotbremse vorsah. Wollte der Bund ab einer Inzidenz über 100 lediglich eine Ausgangssperre ab 22 Uhr, verhängte die Stadt Köln eine ab 21 Uhr, die ja auch immer noch gilt.

Auch die Einstufung des Landes NRW stuft mit dem heutigen 16. Mai Köln als Kommune mit Notbremse ein, als eine von 41 Kommunen und Kreisen. Auch Click & Meet ist in 17 Kreisen und Kommunen noch verboten, zu denen auch Köln zählt. Für Köln gilt dies bereits seit 24. April.

Ab dann gilt die Bundesnotbremse nicht mehr

Fällt die Kölner Inzidenz weiter und bleibt unter 100 so könnte noch in dieser Woche die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben werden, denn dann wären die Vorgaben des Bundesgesetzes nicht mehr erfüllt. Allerdings kann die Stadt Köln mit einer Allgemeinverfügung weiter daran festhalten. Hierzu gibt es von Seiten der Stadt noch keine Aussagen.

Bei einer dauerhaften Inzidenz unter 100 gilt in NRW die Corona-Schutzverordnung und nicht mehr die Bundesnotbremse. Dann werden Öffnungsschritte in einem zweistufigen Verfahren eingeleitet. In der 1. Stufe gibt es keine Ausgangsbeschränkungen mehr und die Kontaktbeschränkungen werden gelockert. Neben der Regel eigener Haushalt plus 1 Person dürfen sich dann wieder 5 Personen aus 2 Haushalten treffen.

Das könnte bald wieder möglich sein

Auch Konzerte in Stufe 1 bei einer Inzidenz zwischen 100 und 50 sind wieder unter freiem Himmel gestattet. Maximal 500 Personen und alle mit einem negativen Testergebnis. Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist nach vorheriger Terminbuchung möglich. Zulässig ist in geschlossenen Räumen max. 1 Besucherin/Besucher pro 20 Quadratmeter Ausstellungsfläche.

Im Bereich des Sports dürfen wieder 20 Personen bei kontaktfreiem Sport unter freiem Himmel gemeinsam trainieren. Auch Zuschauer sind dann wieder unter freiem Himmel erlaubt, sofern sie negativ getestet sind und die Auslastung der Sportstätte bis 20 Prozent eingehalten wird und die Gesamtzahl 500 nicht überschreitet. Dann sind allerdings die Anbieter verpflichtet einen Sitzplan vorzulegen.

Auch kleinere Außeneinrichtungen dürfen wieder öffnen, wie Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten. Auch hier brauchen die Besucher einen negativen Test. Freibäder dürfen öffnen, aber keine Liegewiesen.

Geschäfte dürfen wieder öffnen und das ohne Terminbuchung. Auch hier gilt die Kund*innen müssen ein negatives Testergebnis vorweisen und die Kundenzahl darf 1 pro 20 Quadratmeter nicht überschreiten. Auch die Außengastronomie darf bei negativem Testergebnis von Kellner*innen und Gästen öffnen. Hotels dürfen für Gäste mit negativem Testergebnis öffnen und bis zu 60 Prozent ihrer Bettenkapazität anbieten. Auch Campingplätze dürfen für negativ Getestete wieder öffnen.

Messen, Märkte, Tagungen und Kongresse und private Veranstaltungen sind nicht gestattet.

Diese Öffnungsschritte gelten für den Bereich wenn die Inzidenz zwischen 100 und 50 liegt und dauerhaft, also mindestens 5 Tage unter Grenze von 100. Die Landesregierung wird zudem bekannt geben, wann dieses Szenario für Köln gibt. Und die Stadt Köln selbst kann Ausnahmen durch eine Allgemeinverfügung bestimmen. Sollte der Kölner Wert also kommende Woche dauerhaft unter 100 liegen, könnten vielleicht die ersten Öffnungsschritte erfolgen.

Autor: red