Köln | Die NRW-Finanzämter wollen die Gemeinnützigkeit des Landesverbandes des VVN/BdA Der Verein EL-DE-Haus e.V., Förderverein des NS-Dokumentationszentrums der Stadt Köln, fordert die christliberale Landesregierung in Düsseldorf auf, den angedrohten Entzug der Gemeinnützigkeit zurückzunehmen.

Die VVN/BdA ist ein überparteilicher Zusammenschluss von Verfolgten des Naziregimes, Widerstandskämpferinnen und Widerstandskämpfern, Antifaschistinnen und Antifaschisten aller Generationen. Sein Ziel ist es, zum Beispiel durch Forschung die Erinnerung an die Verbrechen der NS-Zeit wachzuhalten, um so aus der Vergangenheit zu lernen und eine „Welt ohne Rassismus, Antisemitismus, Nazismus und Militarismus, ohne Ausgrenzung, ohne Faschismus und Krieg“ zu erreichen.

VVN/BdA ist ein enger Kooperationspartner des NS-Dok

Die Kölner Ortsgruppe Organisation ist ein Kooperationspartner des Kölner NS-Dokumentationszentrums. Er sicherte – so der EL-DE-Haus e.V. – beispielsweise zahlreiche Dokumente und Berichte von Zeitzeugen in einer Zeit, als sich nur wenige der NS-Vergangenheit stellen wollten. Ihre Mitglieder vermittelten Erfahrungen im Widerstand gegen die NS-Herrschaft in zahlreichen Schulveranstaltungen und öffentlichen Führungen zu den meist unbekannten Stätten der NS-Verbrechen an die nächste Generation. Als Folge stellten sich heute viele junge Menschen „gegen die gegenwärtige Rechtsentwicklung, die durch zunehmenden Antisemitismus und Rassismus gekennzeichnet ist“.

Die Androhung der Finanzämter, die Gemeinnützigkeit zu entziehen, reiht sich ein in die aktuellen Angriffe auf zahlreiche politisch eher links der Mitte einzuordnende kritische Organisationen. Ohne Gemeinnützigkeit können Spender ihre Spenden an diese Organisationen nicht mehr von der Steuer absetzen. Durch Entzug der finanziellen Mittel sind sie sind in ihrer Arbeitsfähigkeit bedroht.

Gesellschaftskritische Organisationen unter Beschuss

So befand erst Ende Februar der Bundesfinanzhof, dass die globalisierungskritische Nicht-Regierungsorganisation Attac nicht gemeinnützig, sondern politisch sei. Unter CDU-Beschuss steht auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die sich dafür einsetzt, dass Umweltschutzbestimmungen eingehalten werden. Die FDP kann sich nicht mit der Tierschutzorganisation Peta anfreunden.

Zahlreiche Firmenstiftungen oder die Deutsche Gesellschaft für Wehrtechnik (DWT), ein Zusammenschluss von Vertretern der Rüstungsindustrie, der Bundeswehr und einigen CDU- und SPD-Bundestagsabgeordneten, dagegen kann sich mit dem schwammigen Begriff der „Volksbildung“ als gemeinnützig anerkennen.

Aktualisierung der Abgabenordnung gefordert

Als Folge der Bundesfinanzhof-Entscheidung fordern zahlreiche Politiker und Organisationen wie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), „Mehr Demokratie“ oder die Kampagnenorganisation Campact, Paragraf 52 der Abgabenordnung zu überarbeiten. Dort sind 25 Kriterien als mögliche Voraussetzung für Gemeinnützigkeit aufgelistet. Dazu zählen unter anderem Förderung von Wissenschaft, Religion, Karneval, Sport, Denkmalschutz, Naturschutz, Umweltschutz, internationaler Gesinnung, Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.

Außerdem in Punkt 24 die „allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens“. Ausgeschlossen sind hier „Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen“. Vor allem hierauf berufen sich die Kritiker von DHU, Peta und den anderen Organisationen.

Autor: ehu