Köln | Auf dem Chempark Leverkusen produzieren viele Unternehmen und 16 von ihnen unterliegen dem Geltungsbereich der Störfallverordnung. Auch der Bereich in dem die Explosion sich ereignete, auch wenn räumlich getrennt, unterliegt der Störfallverordnung. Die Bezirksregierung Köln ist die Aufsichtsbehörde und gibt erste Antworten.

Betrieben wird die Sondermüllverbrennungsanlage (SMVA) Bürrig von der Currenta GmbH & Co. OHG, die als Betriebsbereich der Currenta dem Geltungsbereich der Störfallverordnung unterliegt. Die Bezirksregierung begann zum Entsorgungszentrum die letzte kombinierte Störfall- und Umweltinspektion am 8. April. Dazu schreibt die Bezirksregierung: „Üblicherweise gehören zu diesen Inspektionen eine Besprechung und eine Anlagenbegehung. Corona-bedingt konnte nur die Besprechung als Video-Konferenz durchgeführt werden, die Begehung der Anlage war für den August 2021 geplant. Die Fristen zur Überprüfung der Anlage sowohl im Rahmen der Störfallinspektion als auch der Umweltinspektion betragen 2 Jahre.“

Am 2. Oktober 2012 genehmigte die Bezirksregierung Köln eine Kapazität bei den Brennöfen. Es ist die Genehmigung 53.0048/11/0801A1-16-Iv/Pß. Das Unternehmen beantragte damals eine Anpassung der Anlage hinsichtlich der Mengen an störfallrelevanten Stoffen und eine Anpassung an den Stand der Sicherheitstechnik. Dieser Antrag wurde positiv beschieden. Die Bezirksregierung: „Spezielle über den Antragsgegenstand hinausgehende Anforderungen an die Sicherheitstechnik wurden im Genehmigungsbescheid nicht festgelegt.“

Diese ersten Maßnahmen plant die Bezirksregierung nach der Explosion und dem Brand: „Es ist beabsichtigt, der Betreiberfirma eine sicherheitstechnische Überprüfung durch einen nach § 29b BImSchG bekannt gegebenen Sachverständigen anzuordnen. Gegenstand der Überprüfung werden u. a. die Ursachenermittlung, die Ermittlung der freigesetzten Stoffmengen und Empfehlungen für eine Verbesserung der Anlagensicherheit sein.“

Autor: red