Köln | Der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein rechnet mit einer Erhöhung der Abwassergebühren und spricht von einer „Finanztrickserei“ die er der Kämmerin Gabriele C. Klug zuschreibt, die sofort beendet werden müsse. Die Aufregung ist groß, die FDP Köln spricht von „Beutelschneiderei“ und die CDU Köln von „Abkassieren am Wasserhahn“. Dabei werden die Gebühren erst nach den Sommerferien vom Verwaltungsrat der Kölner Stadtentwicklungsbetriebe (SteB) beschlossen. Dipl.-Ing. Otto Schaaf, Vorstand der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, erklärte gegenüber report-K, wie die Gebühren festgesetzt werden.

Der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein stellt die Situation so dar: Kämmerin Gabriele Klug habe die SteB aufgefordert, die Abwassergebühren um 5 Prozent zu erhöhen. Gleichzeitig fordere sie eine Berechnungsmethode ein, die die SteB seit über 10 Jahren nicht mehr praktiziert habe. Schaaf erklärt das System und die Festlegung der Gebühren, die einem festen Ablauf folgen. Aktuell befinde sich die SteB in der Phase, in der noch keine Gebührenkalkulation vorliege, aber daran gearbeitet werde, um nach den Sommerferien dem eigenen Verwaltungsrat einen Vorschlag zu unterbreiten. Der legt die Gebühren dann in nichtöffentlicher Sitzung fest und der Rat beschließt danach.

Wie kommen die Gebühren zustande?

Es gibt zwei unterschiedliche Möglichkeiten die Gebühren zu berechnen. Zum einen nach dem Handelsrecht oder dem Gebührenrecht. Nach Handelsrecht werden die Anschaffungen abgeschrieben, wie auch der Zinsaufwand. Beim Gebührenrecht werden teilweisen die Anschaffungen und teilweise die Zinsen berechnet und abgeschrieben nach einem Modus der Wiederbeschaffung bei einem Zeitwert von 20 Jahren. Zwischen den Werten aus dem Handelsrecht und dem Gebührenrecht ergibt sich eine Diskrepanz. Aktuell so Schaaf legte der Verwaltungsrat seit 2008 die Gebühren auf der Hälfte des Wertes dieser Diskrepanz fest. Daher lägen die Gebühren mit Inflationsausgleich aktuell auf dem Niveau von 1995. Damit liegen die aktuellen Gebühren unter dem rechtlich möglichen Betrag, der kalkulatorisch möglich ist. Und genau hier muss der Verwaltungsrat der SteB nach den Sommerferien eine Entscheidung treffen.

Zitieren wir noch einmal Thomas Tewes, Hauptgeschäftsführer des Kölner Haus- und Grundbesitzervereins aus der schriftlichen Mitteilung: „Man mag sich nur vorstellen, dass die Kämmerin nun den städtischen Gesellschaften diktiert, was für Gewinne sie zu machen haben, damit die Stadt mehr Geld zum Ausgeben hat. Die Gesellschaften wären nicht mehr Herr im eigenen Haus. Es kann nicht sein, dass jahrelanges Missmanagement in der Stadtverwaltung auf dem Rücken der Bürger ausgetragen wird. Wenn Geld fehlt, muss man sparen! Die Berichte über Geldverschwendung in dieser Stadt nehmen kein Ende. Kein Bürger hätte Verständnis dafür, wenn er am Ende hierfür den Kopf hinhalten sollte. Das muss unter allen Umständen verhindert werden. Wir fordern den Vorstand der SteB daher auf, sich gegen die Pläne der Kämmerin zu Wehr zu setzen.“

Das sagt die Politik

Dr. Rolf Albach, Umweltpolitischer Sprecher der FDP-Ratsfraktion: „Die Kämmerin möchte von den Kölner Bürgerinnen und Bürger über die Abwassergebühren zusätzliche ca. 10 Millionen Euro für die Stadtkasse einnehmen. Es ist allerdings seit 2008 bekannt, dass die Kölner Stadtentwässerungsbetriebe Gebührenerhöhungen einzig allein um die Stadtsäckel zu füllen, ablehnt. Das ist richtig und muss so bleiben. Das Kommunalabgabengesetz erlaubt noch höhere Aufschläge für den Stadthaushalt. Es besteht damit Anlass zur berechtigten Sorge, dass die jetzigen 10 Millionen Euro Aufschlag nur der erste Schritt der Kämmerei ist, um für den städtischen Haushalt in den nächsten Jahren an noch mehr Geld zu kommen. Die FDP Köln lehnt die weitere Erhöhung von Abwassergebühren zur Finanzierung von anderen Aufgaben der Stadt ab.“

Niklas Kienitz, Geschäftsführer der CDU-Fraktion: „Mit uns wird es aktuell keine Erhöhung der Abwasser-Gebühren geben. Dieser konkrete Schritt ist im Vorfeld nicht mit der Politik abgestimmt worden. Ebenso wie die Stadtentwässerungsbetriebe selbst, sehen wir derzeit überhaupt keine Notwendigkeit für eine Gebühren-Anpassung. Angesichts der aus der guten konjunkturellen Lage resultierenden Steuereinnahmen und der Gewinne, die die StEB ohnehin an den städtischen Haushalt abführt, gibt es für eine Erhöhung überhaupt keinen sachlichen Grund.“

Autor: Andi Goral
Foto: Ein Klärwerk der SteB in Köln-Rodenkirchen