Köln | aktualisiert | Mit einem Eilbeschluss hat der 11. Senats des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG Münster) dem Besitzer des Forstes die Rodung untersagt. Die Klagen des BUND NRW gegen den Hauptbetriebsplan des Eigentümers RWE Power AG bleiben davon unberührt. Die Kölner Grünen begrüßten den Stopp der Rodung, die noch nicht begonnen hatte.

Mit seinem heutigen Urteil haben die Verwaltungsrichter den Gegnern der Rodung zunächst eine Frist eingeräumt. Die gilt bis zur ebenfalls beim OVG Münster anhängigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren, der Klage der Umweltschützer gegen den Hauptbetriebsplan für die Jahre 2018 bis 2020 der RWE-Tochter. Die Förderung von Braunkohle bleibt davon unbenommen. RWE darf sie im Tagebau Hambach weiter abbauen, allerdings ohne die bewaldeten Flächen des Hambacher Waldes in Anspruch zu nehmen.

Die Bezirksregierung Arnsberg hatte als zuständige Bergbehörde die sofortige Vollziehung des für den Zeitraum vom 1. April 2018 bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Hauptbetriebsplans angeordnet. Die RWE Power AG hätte deshalb den Hambacher Forst weiter roden dürfen. Um dies zu verhindern, beantragte der BUND NRW, der gegen den Hauptbetriebsplan Klage erhoben hat, die Gewährung von Eilrechtsschutz. Dies lehnte das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom 31. Juli 2018 ab. Auf die Beschwerde des BUND NRW hat das Oberverwaltungsgericht nun die aufschiebende Wirkung der beim Verwaltungsgericht Köln anhängigen Klage wiederhergestellt, soweit der Hauptbetriebsplan in seinem südöstlichen bzw. südlichen Geltungsbereich Abgrabungen und die Anlegung einer ersten Sohle unter Inanspruchnahme des Hambacher Forsts zulässt.

In ihrer Urteilsbegründung wiesen die Richter des zuständigen Gerichtssenats darauf hin, dass der Forst wegen seiner dort lebenden Wildtiere durchaus unter die europäische Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie fallen könnte. Unter anderem sind hier die Bechsteinfledermaus sowie das große Mausohr, zwei heimische und gefährdete Fledermausarten, beheimatet. Die sich in diesem Zusammenhang stellenden überdurchschnittlich komplexen Tatsachen- und Rechtsfragen könnten im Eilverfahren nicht beantwortet werden, da der Umfang der durchzusehenden Unterlagen mehrere Dutzend Kisten umfasse.

Mit der sofortigen Ausnutzung des Hauptbetriebsplans unter Inanspruchnahme der bewaldeten Flächen des Hambacher Forsts würden vollendete, nicht rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen und dem BUND NRW der Rechtsschutz im Hauptsacheverfahren abgeschnitten, begründeten die Richter ihre Ablehnung weiter. Die Bezirksregierung Arnsberg und die RWE Power AG hätten auch weder substantiiert dargetan noch durch entsprechende Unterlagen belegt, dass die sofortige Rodung zur Abwehr einer schwerwiegenden konkreten Gefahr oder als unaufschiebbare Maßnahme im Interesse des Gemeinwohls notwendig sei, weil anderenfalls die Energieversorgung bundes- oder landesweit nicht mehr gewährleistet wäre.

Nach Abwägung der Argumente beider Seiten seien die Richter zu der Entscheidung gekommen, dem Anliegen des BUND NRW nachzukommen und die Rodung vorerst auszusetzen, bis im Hauptsacheverfahren eine Entscheidung getroffen ist. Hier hat der BUND NRW eine Beschwerde gegen ein Urteil der Vorinstanz (VG Köln, 14 K 1282/15 vom 24. November 2017) eingereicht und außerdem die wiederhestellende der aufschiebenden Wirkung bezüglich des 3. Rahmenbetriebsplans ab 2020 beantragt. In beiden Verfahren steht eine Entscheidung des OVG Münster noch aus.

Der Beschluss ist unanfechtbar. Das Aktenzeichen zu diesem Eilverfahren lautet: 11 B 1129/18. Das Urteil der ersten Instanz trägt das Aktenzeichen 14 L 1440/18.

Kölner Grüne begrüßen Urteil des OVG Münster zum Rodungsstopp im Hambacher Wald

Der Kreisverband der Kölner Grünen begrüßt das Urteil des OVG Münster zum Rodungsstopp im Hambacher Wald ausdrücklich. Zu dem heutigen Urteil erklärt Frank Jablonski, Vorsitzender der Kölner Grünen, schriftlich: „Auch wenn das OVG in Münster nur einen vorläufigen Rodungsstopp verfügt hat, sind wir heute alle sehr erleichtert. Gleichwohl ist das heutige Urteil nur ein Teilerfolg. Wir rufen weiter zu der für morgen geplanten Großdemonstration am Hambacher Wald auf und gehen fest davon aus, dass dem Eilantrag der Veranstalter zur Durchführung der Demo stattgegeben wird. Wir werden solange demonstrieren bis endgültig feststeht, dass der Hambacher Wald erhalten bleibt.“

Autor: Ralph Kruppa
Foto: Ein Sieg oder doch nur Aufschub. Mit einem Eilverfahren haben die Münsteraner Verwaltungsrichter die Rodung des Hambacher Waldes vorläufig verboten. Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht aber noch aus.