Köln | Ein salafistischer Prediger wurde wegen Sozialhilfebetrugs in fünf Fällen in erster und zweiter Instanz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat zur Bewährung verurteilt. Urteil des Landgerichts Köln vom 04.07.2017/Az. 152 Ns 78/16 und Urteil des Amtsgerichts Köln vom 11.02.2016/Az. 612 Ls 73/14. Der Angeklagte ging gegen diese Urteile in Revision. Das Oberlandesgericht hat die Revision des Predigers, der durch die Koranverteilungsaktion „Lies!“ bekannt wurde verworfen. (12.12.2017/Az. III – 1 RVs 295/17).

In der Begründung des Gerichts heißt es unter anderem, dass der Angeklagte Prediger bei der Frage nach weiteren Einkünften wahrheitswidrig handschriftlich die Felder „Nein“ angekreuzt habe.

Autor: ag