Köln | Während der Karnevalstage von Weiberfastnacht, 23. Februar, bis zum Rosenmontag, 27. Februar, ist das Oberlandesgericht Köln, das Land- und Amtsgericht sowie die Generalstaatsanwaltschaft und die Staatsanwaltschaft Köln, nur eingeschränkt erreichbar.

An Weiberfastnacht, 23. Februar, ende die Dienstzeit beim Oberlandesgericht Köln, bei Land- und Amtsgericht sowie bei der Generalstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft Köln um 10:30 Uhr. Die Gebäude Reichenspergerplatz, Luxemburger Straße 101 und Am Justizzentrum 13 sind ab 10:30 Uhr für den Publikumsverkehr nicht mehr geöffnet.

Am Rosenmontag, 27. Februar, sind die Kölner Dienststellen der genannten Justizbehörden ganztägig geschlossen. Für unaufschiebbare Eilfälle steht an diesem Tag bei dem Amtsgericht und dem Landgericht Köln, Luxemburger Str. 101, sowie bei dem Oberlandesgericht Köln, Reichenspergerplatz 1, jeweils von 10 bis 12 Uhr ein Bereitschaftsdienst zur Verfügung.

Für die Aufgaben der Strafverfolgung stehe die Staatsanwaltschaft den Polizeidienststellen im Rahmen der Rufbereitschaft ununterbrochen zur Verfügung. Dasselbe gelte innerhalb der Bereitschaftsstunden für die Richterinnen und Richter des Amtsgerichts Köln in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.

Autor: ib