Köln | Die Stadt plant, die Sammlung von Altkleidern künftig selbst zu organisieren. Im Stadtbezirk Köln-Ehrenfeld soll laut Angaben der Stadt Köln ab Mitte August 2013 für sechs Monate ein Pilotversuch gestartet werden. Bei Erfolg soll das kommunale Sammelsystem auf das gesamte Kölner Stadtgebiet ausgeweitet werden. Die ersten Sammelcontainer werden in der Woche ab 19. August 2013 von den Abfallwirtschaftsbetrieben Köln (AWB) aufgestellt. Die Stadt will damit erreichen, dass das illegale wilde Aufstellen von Containern eingedämmt wird. Die Vermarktungserlöse sollen zum einen in die Abfallgebührenkalkulation einfließen und zum anderen den karikativen Altkleidersammlern zugutekommen.

Laut Stadt stehen derzeit im Kölner Stadtgebiet rund 500 illegale Container für Altkleider. Eigentümer seien überwiegend gewerbliche Sammler, aber auch solche, die sich als karitative Organisationen tarnten. Da sich auf dem Altkleidermarkt hohe Gewinne erzielen ließen, kämen immer mehr illegale Altkleidercontainer hinzu, so die Stadt, oft zu Lasten der karitativen Sammlungen.

Die Altkleidercontainer störten nicht nur das Stadtbild, sie verleiteten auch zum Abstellen von Müll, so die Stadt. Der Unrat werde dann allerdings nicht von den Eigentümern der Container, sondern von den AWB auf Kosten der Gebührenzahler beseitigt.Grundsätzlich sei die Stadt Köln für das Einsammeln aller Abfälle und Wertstoffe aus privaten Haushalten zuständig, so auch für Alttextilien.

Die Stadt Köln will die kommunalen Altkleidercontainer an den bereits bestehenden Sammelstellen für Altglas platzieren. Dies habe den Vorteil für die Bürger, dass die Wertstoffe Glas und Altkleider nun an einem Standort entsorgt werden können. Positiver Nebeneffekt sei ein verbessertes Stadtbild durch weniger Standorte.Das Leeren der Container sollen die AWB übernehmen. Diese hätten auch mit Beginn dieser Woche im Auftrag der Stadt Köln damit begonnen, die vorhandenen illegalen Behälter zu beseitigen.

Sollten wieder neue Sammelbehälter illegal aufgestellt werden, geht die Verwaltung von vorsätzlichem Handeln der privaten Betreiber aus und beabsichtigt, bei der Ahndung den Höchstbetrag des Bußgeldrahmens von bis zu 10.000 Euro auszuschöpfen. Bei einem rechtskräftigen Bußgeldbescheid mit einer Geldbuße ab 201 Euro erfolge auch eine Eintragung in das Gewerbezentralregister, so die Stadt. Mögliche Konsequenz sei die Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit (§ 35, Gewerbeordnung).

Autor: dd
Foto: Die AWB sollen künftig die von der Stadt aufgestellten Altkleidercontainer leeren.