Köln | Eigentlich sollte der Prozess gegen den AfD-Funktionär aus Bonn am 4. Dezember fortgeführt werden. Jetzt wurde er verschoben und das nicht zum ersten Mal. Dazu ist eine Aussage des Angeklagten beim ersten Prozesstag nach einer Recherche dieser Internetzeitung hinterfragenswert.

Der Bonner AfD-Funktionär besuchte eine Veranstaltung der Kölner Alternative für Deutschland (AfD) am 7. April im Bürgerhaus Köln-Kalk. Es handelte sich um den Auftakt zur Europawahl der Kölner AfD. Zur Kölner AfD scheint ein guter Kontakt des Angeklagten zu bestehen, das zeigen mehrere Einträge im sozialen Netzwerk „Facebook“, wo er auf Fotos zu sehen ist oder mit Kommentaren vertreten ist.

Der Angeklagte, dem die Staatsanwaltschaft gefährliche Körperverletzung, Fahrerflucht und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vorwirft,hatte sich schon sehr früh aus Bonn nach Köln auf den Weg gemacht, um die Veranstaltung zu besuchen und erreichte Köln zwischen 14 und 14:30 Uhr. Im Prozess sagte er aus, dass er von Polizeikräften geschützt den Veranstaltungsort, wo der Bürgerdialog der AfD stattfand nur gesichert durch Polizeikräfte erreichte. Auf Fragen der Richterin antwortete der Angeklagte, dass er dort nur als Zuhörer gewesen sei.

Die Polizei macht konkrete Angaben zum Veranstaltungsbeginn und Ende

Nach Angaben der Kölner Polizei begann die Gegenkundgebung von „Köln gegen Rechts“ offiziell um 14:55 Uhr. Sie endete, so das Polizeiprotokoll um 20:56 Uhr. Der Europawahlauftakt der AfD begann um 19 Uhr und endete um 20:54 Uhr, laut Polizeiprotokoll. Der AfD-Funktionär sagte im Prozess aus, dass er sich nach der Versammlung auf den Weg zu seinem Wagen, der in der Breuerstraße geparkt war, machte. Da er sich verfolgt fühlte, sprach er Polizeibeamte an, die ihn zu seinem Wagen begleiteten und, damit er einsteigen konnte, sogar die Straße sperrten.

Dann fuhr er, nach einer kurzen Pause, los und an der Kreuzung Breuerstraße und Kalker Hauptstraße Menschen aus der Gruppe der Gegendemonstranten an, einen von ihnen lud er auf seinen Motorhaube auf und verletzte ihn. Auf Nachfrage der Richterin, warum er in seinem Wagen mit verriegelten Türen sitzend, nicht die Polizei informierte, als er sich bedroht fühlte, antwortete er: er befürchtete, dass es zu lange dauere bis Polizeikräfte vor Ort seien. Hier stellt sich Frage, wie er zu dieser Einschätzung kommt, da er gerade von Beamten zu seinem PKW begleitet wurde und der Vorfall an der Kreuzung sich zeitnah zu der Begleitung durch Polizeibeamte ereignete.

Präsenzkräfte der Polizei bis kurz vor Mitternacht vor Ort

Die Kölner Polizei sagt auf die Nachfrage dieser Internetzeitung, ob sie nach dem offziellen Ende der Veranstaltung noch Präsenzkräfte im Raum hatte: „Im Nachgang zu beiden Veranstaltungen verblieben Kräfte der Bereitschaftspolizei zu Raumschutzzwecken im Einsatzraum.“ Diese Kräfte verblieben noch lange in Kalk, denn auf die Frage, wie lange die Kräfte in Kalk verblieben schreibt die Polizei: „Der Einsatz wurde um 23.38 Uhr beendet, die eingesetzten Kräfte des Raumschutzes blieben bis zum Ende des Nachtdienstes verfügbar.“

Vor diesem Hintergrund und, dass der Angeklagte mehrfach die Hilfe von Polizeibeamten in Anspruch nahm und diese ihn immer sofort unterstützten, stellt sich die Frage, wie glaubhaft es ist, dass er die Befürchtung hatte, keine Hilfe der Polizei zu erhalten, als er in seinem Wagen in der Breuerstraße saß. Offen ist zudem die Frage, die der Prozess bisher nicht klärte, ob die Polizeibeamten, die den Angeklagten bis zu seinem Wagen begleiteten, diesem nicht weiteren Schutz anboten und wenn ja, wie der Angeklagte darauf reagierte.

Zur Berichterstattung vom ersten Prozesstag dieser Internetzeitung >

Autor: Andi Goral
Foto: Der angeklagte AfD-Funktionär und sein Anwalt