Köln | Drei Tage hat die 3. Große Strafkammer angesetzt, um den Raserunfall vom Auenweg im Jahr 2015, noch einmal zu  entscheiden. Dies geschah allerdings nicht freiwillig, denn das Kölner Landgericht hatte schon über den Fall befunden und Bewährungsstrafen verhängt, weil die Sozialprognose für die Täter Firat M. und Erkan F. günstig ausfiel. Die Staatsanwaltschaft ging in Berufung und bekam im Juli 2017 Recht, denn der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. Der folgende Prozess startete im Dezember vor dem Kölner Landgericht, musste aber dann abgebrochen werden, weil einer der Schöffen, wegen des Verdachts der Befangenheit, ausgetauscht wurde. Die Angeklagten zeigten sich heute reuig.  

Beide Angeklagten lasen heute vom Blatt Entschuldigungen an die Familie des Opfers ab und zeigten sich reumütig. Erkan F. übernahm die Verantwortung für den Tod der jungen Frau. Beide Täter erklären der Raserszene abgeschworen zu haben. Erkan F. war im ersten Prozess zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Firat M. auf ein Jahr und neun Monate. Am Montag, 19. März soll das neue Urteil verkündet werden. Folgt das Kölner Gericht dem Bundesgerichtshof, dann müssen die beiden Angeklagten ins Gefängnis.

Autor: ag