Köln | Ab dem 1. Januar 2018 dürfen Reiterinnen und Reiter weiterhin die ausgeschilderten Waldwege in den Stadtgebieten nutzen. Seit zwei Jahren ist in ganz NRW auf allen öffentlichen sowie privaten Straßen und Wegen das Reiten gestattet. Um eine Ausnahmeregelung für Köln zu bestimmen, haben das Umwelt- und Verbraucherschutzamt unter anderem mit zwei Reitverbänden verhandelt. Durch diese Regelung sollen Konflikte zwischen Pferden und anderen städtischen Waldbesuchern, wie Hunden und Joggern weitgehend vermieden werden. Das vorhandene Reitwegenetz in Köln umfasst derzeit eine Gesamtlänge von circa 120 Kilometer.

Autor: Michelle Aßenmacher