Köln | Die Sozial-Betriebe-Köln (SBK) stellten den Antrag auf Glücksspielgenehmigung bei der Bezirksregierung Köln. Die genehmigte.

Bei der Bezirksregierung Köln ist der Antrag der Sozial-Betriebe-Köln GmbH auf Erteilung einer Glücksspielgenehmigung für Bingo-Ausspielungen eingegangen. Der Antrag bezieht sich auf alle Senioren- und Behinderteneinrichtungen der Sozial-Betriebe in Köln. Bereits in einer ersten Reaktion hat die Kölner Bezirksregierung gestern gegenüber der Antragstellerin signalisiert, dass der vorgelegte Spielplan so akzeptiert wird. Somit steht den Bingo-Nachmittagen nichts mehr im Weg und die Genehmigung nach § 14 des Glücksspielstaatsvertrags kann von der Bezirksregierung unbürokratisch in den nächsten Tagen erteilt werden. Die Genehmigung wird zunächst auf 2 Jahre befristet, da eine unbefristete Laufzeit nicht möglich ist.

Autor: ag